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03.09.2009 | Datenschutz

Fotos von Patienten: Das schriftliche Einverständnis ist zwingende Voraussetzung

Eine leistungsfähige EDV und ausgefeilte elektronische Verwaltungssysteme machen es möglich, den Patientenakten Fotos der Patienten beizufügen. Immer mehr Zahnarztpraxen machen aus den unterschiedlichsten Gründen davon Gebrauch.  

Fotos bieten unterschiedliche Möglichkeiten

Einige Zahnärzte spezialisieren sich in zunehmendem Maße und möchten ihr fachliches Wissen und das Ergebnis ihrer Arbeiten als Autoren und Referenten den Kolleg(inn)en zur Verfügung stellen. Diese Fachvorträge sind häufig mit Bildern unterlegt, die den Behandlungsablauf bzw. die Vorher-/Nachher-Situation festhalten. Dabei können die Patienten in diesen Bildern nicht immer unkenntlich präsentiert werden.  

 

Immer häufiger steckt auch die Überlegung dahinter, den Service der Praxis zu optimieren - denn mit einem Bild lässt sich der dazugehörige Name des Patienten schneller in Verbindung bringen. So kann dieser bereits beim Betreten der Praxis mit Namen angesprochen werden. Die Patientenansprache wird persönlicher.  

Legt der Patient Wert auf den neuen Service?

Doch nicht alle Patienten sind von diesem Service begeistert, was jede Praxis beachten sollte. Das ist wie im Privatleben: Manche freuen sich, wenn sie fotografiert werden, und können sich gut präsentieren. Andere wiederum mögen das nicht und „verstecken“ sich lieber. In einer Zahnarztpraxis kommt erschwerend hinzu, dass es sich um offizielle Bilder handelt und der Patient schlecht abschätzen kann, zu welchem Zweck die Bilder gemacht und welcher Institution sie zur Verfügung gestellt werden. Daher reagieren Patienten hier besonders sensibel, wenn sie fotografiert werden sollen.