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04.02.2009 | Fortbildung

Nutzen Sie den neuen „Prämiengutschein“!

Einmal erreichte Qualifikationen reichen immer weniger aus, die Herausforderungen des Praxisalltags zu meistern. Kontinuierliches Lernen im gesamten Lebenslauf wird daher immer wichtiger. Bereichern Sie als Zahnmedizinische Fachangestellte Ihre Kenntnisse und die Ihres Praxisteams. Besuchen Sie zum Beispiel bei der örtlichen Volkshochschule einen Computerkurs oder nehmen Sie an einem speziellen Kommunikationstraining für den gelungenen Umgang mit Patienten teil. Sie erhalten dabei staatliche Unterstützung.  

 

Der von der Bundesregierung eingeführte „Prämiengutschein“ dient der Mitfinanzierung Ihrer Weiterbildung. Den Gutschein können Sie bei ausgewählten Beratungsstellen beantragen. Eine Liste finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info. Die Höhe des Gutscheins kann bis zu 154 Euro betragen, wenn Sie mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil aufbringen. Voraussetzungen für den Erhalt des Gutscheins sind ein Beratungsgespräch und ein nicht zu hohes zu versteuerndes Jahreseinkommen: Dieses darf bei Alleinstehenden 17.900 Euro und bei gemeinsam Veranlagten 35.800 Euro nicht überschreiten. Näheres per E-Mail (bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de) oder unter der kostenlosen Hotline 0800 - 2623 000.  

 

Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 16 | ID 124282