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01.07.2007 | Hygiene, die sich auszahlt

Hygienemaßnahmen beim Zahnersatz

Seit etwa zwei Jahren steht die Hygiene in der Zahnarztpraxis im Zentrum vieler Diskussionen, weil die Aufsichtsbehörden in zunehmendem Maße Zahnarztpraxen im Hinblick auf die Aufbereitung von Medizinprodukten überprüfen. Wenig Beachtung finden bislang die hygienischen Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. Wiederherstellung von Zahnersatz stehen.  

 

Zahnersatz, Abformungen, zahntechnische Werkstücke und Hilfsmittel, die mit dem Patienten oder dem Praxismitarbeiter in Berührung gekommen sind, sind ebenfalls als kontaminiert anzusehen. Und schon greifen – neben anderen Vorschriften – die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Erst nach der Desinfektion dürfen kontaminierte Materialien, Abformungen usw. den zahnärztlichen Bereich in Richtung Dentallabor verlassen. Hier gilt es, den Zahntechniker vor möglichen Infektionen zu schützen. Selbstverständlich ist dieselbe Sorgfalt im umgekehrten Falle anzuwenden: Werden zahntechnische Werkstücke angeliefert, ist dafür zu sorgen, dass eine Keimübertragung aus dem Labor in die Praxis vermieden wird.  

 

Lückenlose Hygiene muss gewährleistet sein

Um eine lückenlose Hygiene zu gewährleisten, ist es erforderlich, Abformungen sofort nach der Entnahme aus dem Mund zu des-infizieren. Erst danach dürfen sie im Eigen- oder Fremdlabor ausgegossen bzw. weiterverarbeitet werden. Für die Desinfektion von Abformungen bieten einzelne Hersteller spezielle Präparate an.