01.03.2006 | Hygiene in der Zahnarztpraxis
Änderungen der RKI-Richtlinien zum 1. April: Wie kann sich das Team darauf einstellen?
Nachdem die ersten Überprüfungen zur Beachtung der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) und des MedizinprodukteGesetzes (MPG) sowie der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Zahnarztpraxen stattgefunden hatten, wurde schnell deutlich, dass die Empfehlungen des RKI zur Krankenhaushygiene in der Zahnarztpraxis nicht so ohne Weiteres umsetzbar waren. Daher hat sich ein Gremium von Spezialisten der „Empfehlungen zur Hygiene in der Zahnarztpraxis“ angenommen.
Seit dem 30. Januar 2006 sind die neuen RKI-Empfehlungen im Internet (www.rki.de) über die Menüpunkte „Infektionsschutz“, „Krankenhaushygiene“ und „Empfehlungen der Kommission ...“ abrufbar. Die neue Richtlinie tritt am 1. April 2006 in Kraft und ersetzt damit die Richtlinie aus dem Jahre 1998. Seit dem 17. Februar 2006 ist im Internet auch der geänderte Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer (www.bzaek.de) unter „Service“ und „Zahnärztliche Berufsausübung“ abrufbar. Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor.
Krankheitserreger in der Zahnarztpraxis
Zunächst ist bei den Anforderungen an die Hygiene eine Risikobewertung vorzunehmen. In der Zahnarztpraxis sind die folgenden Krankheitserreger sowohl für Patienten als auch für das Personal potenziell von Bedeutung: Hepatitis-B-Viren (HBV), Hepatitis-C-Viren (HCV), HIV, Herpes-Simplex-Viren, Staphylokokken, Bakterien und Viren, die zu Infektionen der Atmungswege führen können, sowie Mycobacterium tuberculosis. Durch konkrete Empfehlungen zur Hygiene soll das Risiko für den Patienten, aber auch für den Zahnarzt und seine Mitarbeiterinnen auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.
Schutzmaßnahmen, die den Körper betreffen
Die folgenden Maßnahmen werden in der RKI-Richtlinie geregelt:
Händehygiene
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig