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03.06.2008 | Krankenversicherung

Welche Regelungen gelten bei der Befreiung von Zuzahlungen?

Die Zuzahlungsregelungen sind so verwirrend, dass viele Patienten sich damit nicht auskennen und in der Praxis nachfragen. Daher sollten Sie zumindest die grundsätzlichen Bestimmungen kennen. Nachfolgend daher die wichtigsten Regeln im Überblick:  

 

Damit niemand überstrapaziert wird, hat der Gesetzgeber die finanzielle Belastung bei Zuzahlungen begrenzt. Die Obergrenze bei der Zuzahlungssumme liegt bei 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Bei chronisch Kranken beträgt die Obergrenze 1 Prozent.  

 

Das Bundessozialgericht hat nun konkretisiert, für welche Personen die Höchstgrenzen gelten (Urteile vom 22. April 2008, Az: B 1 KR 20/07 R und 5/07 R). Betroffen waren Geringverdiener, die zusätzlich Sozialhilfe beziehen. Die Krankenkassen hatten nicht das tatsächliche Familieneinkommen für die Berechnung der Belastungsgrenze zugrunde gelegt, sondern fiktive Einnahmen in Höhe des Regelsatzes der Sozialhilfe. Die Richter entschieden, dass nur das tatsächliche Einkommen abzüglich der Freibeträge zugrunde gelegt werden dürfe.