03.09.2009 | Kurz gemeldet
Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld
Das Bundessozialgericht hat am 25. Juni 2009 in zwei Verfahren (Az: B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R) entschieden, dass Eltern die Steuerklasse wechseln dürfen, um mehr Elterngeld zu bekommen.
Hintergrund: Elterngeld wird grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des Berechtigten in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes berechnet. Dabei sind unter anderem die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern abzuziehen. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des so ermittelten Einkommens. Wer rechtzeitig in eine günstige Steuerklasse wechselt, erhöht somit das Nettogehalt und damit auch das spätere Elterngeld.
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 13 | ID 129784