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01.02.2006 | Patienten-Information

Durch den Eigenanteil beim Zahnersatz können Steuern gespart werden!

„Sie benötigen eine neue Zahnfüllung, Krone, Brücke oder Prothese? Es ist eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich? Wussten Sie schon, dass Sie Ihren Eigenanteil an den Kosten steuerlich absetzen und somit Steuern sparen können?“ – Mit diesen Worten beginnt eine Patienten-Information der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein über außergewöhnliche Belastungen. Unter anderem durch den Eigenanteil bei der Zahnbehandlung kann das zu versteuernde Einkommen reduziert und damit eine Steuerersparnis erzielt werden, wenn dieser Eigenanteil einen bestimmten Prozentwert des Einkommens überschreitet. Anhand eines Rechentools kann der Patient ausrechnen, ab welchem Betrag das bei ihm der Fall ist.  

 

Speziell in den ersten Monaten des neuen Jahres sollten Sie Ihre Patienten auf diese Möglichkeit hinweisen, denn jetzt werden von vielen Steuerzahlern die Einkommensteuererklärungen des Jahres 2005 erstellt. Außerdem können sie bei jetzt anstehenden Behandlungsmaßnahmen errechnen, wieviel Steuern sie gegebenenfalls sparen können. Dies erleichtert ihnen möglicherweise die Entscheidung für die Behandlung. Das Rechentool erhalten Sie im Internet unter www.zaek-sh.de/Patientenservice/Patientenhotline/steuern.htm. 

Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 1 | ID 91613