Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.12.2008 | Patientenkommunikation

Erfolgreiche Implantatberatung, Teil 1:
Was ist im Vorfeld zu beachten?

Wird der Patient nicht auf die Möglichkeit einer Implantatversorgung hingewiesen, so kann er ggf. Schadenersatz wegen unterlassener Aufklärung verlangen. Dies zeigen diverse Urteile. So hatte es ein Zahnarzt versäumt, dem Patienten neben der von ihm durchgeführten Teilerneuerung einer Prothese auch deren Neuherstellung vorzuschlagen. Dem Patienten wurde deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro und ein Anrecht auf Schadenersatz zugesprochen (OLG Koblenz, 20. Juni 2006, Az: 5 U 180/06).  

 

Ein weiteres Gerichtsurteil beschäftigte sich mit der Frage, ob ein Zahnarzt auch über die Therapiemöglichkeiten informieren muss, die er selbst nicht leisten kann. Dazu das OLG Naumburg im Urteil vom 5. April 2004 (Az: 1 U 105/03): „Über nicht indizierte oder weniger Erfolg versprechende Behandlungsalternativen braucht sich die Aufklärung nicht grundsätzlich zu erstrecken. Die Aufklärung muss hingegen auch Gebiete abdecken, die nicht zum Behandlungsspektrum des behandelnden Zahnarztes gehören.“  

Wie kann die Patientenberatung optimiert werden?

Die Patientenberatung gehört sicher nicht immer zu den Lieblingsbeschäftigungen des Zahnarztes. Oft wird in Eile und Hektik beraten und dabei die Erwähnung von Implantaten einfach vergessen.  

 

Die Lösung: Ihre Mitarbeiterin wird zur Beratungsassistentin und berät Ihre Patienten nach einer effektiven Beratungssystematik. Sie berät in speziellen Beratungssitzungen, klärt auf und dokumentiert die Beratung ausführlich. So wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Punkte der Beratung berücksichtigt werden.