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05.11.2009 | Praxishygiene

Neue Grippe - was ist in der Zahnarztpraxis zu beachten?

Die beste Möglichkeit, sich gegen eine Infektion mit der Neuen Grippe (A/H1N1) zu schützen, ist die Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat jetzt ihre Empfehlungen zur Schutzimpfung gegen die Neue Grippe veröffentlicht. Sie empfiehlt diese Impfung zunächst für medizinisches Personal, chronisch Kranke und Schwangere. Darüber hinaus sind während der Dauer der Pandemie besondere Schutzmaßnahmen in der Praxis zu beachten. Die tägliche Hygiene sollte mit dem Team geprüft werden, um eine erhöhte Achtsamkeit bei der täglichen Arbeit zu schaffen.  

Beim Mitarbeiterschutz zu beachtende Maßnahmen

Dem Schutz der Mitarbeiter kommt bei einer Pandemie besondere Bedeutung zu. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Schutzimpfungen anzubieten, wenn Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakten mit infektiösem oder potenziell infektiösem Material kommen kann. Ist davon auszugehen, dass Beschäftigte in der Untersuchung oder Behandlung von Patienten, die an saisonaler Influenza erkrankt sind, tätig werden, ist ihnen die jeweils aktuelle Influenza-Schutzimpfung anzubieten. Außerdem sind folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:  

 

  • Persönliche Schutzausrüstung für das Personal (Schutzbrille mit Seitenschutz; Schutzmaske FFP3; unsterile Handschuhe nach DIN EN 455, puderfrei, allergenarm; langärmliger Schutzkittel, Arme bedeckend und vorne geschlossen zu tragen; für Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 mit längeren Stulpen)
  • Die Schutzkleidung nach Möglichkeit nach Beendigung der Behandlung wechseln, gegebenenfalls Schürzen verwenden

 

Das für die Versorgung von Patienten mit Verdacht auf oder bestätigter Influenza eingesetzte Personal sollte hinsichtlich der Übertragungswege und der zu beachtenden Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren. Ein Muster für ein Unterweisungsprotokoll stellen wir Ihnen im Online-Service in der Rubrik „Arbeitshilfen“ zur Verfügung.  

Schutz bei der Behandlung eventuell infizierter Patienten

Bei Patienten, die bereits Symptome einer Influenza zeigen, sollte die Behandlung auf die Zeit nach dem Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Die typischen Anzeichen der Neuen Grippe sind Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit sowie Appetitlosigkeit.