· Fachbeitrag · Praxishygiene
Neuer Hygieneplan und Hygieneleitfaden: Das Wichtigste im Überblick
von Christine Baumeister, Haltern
| Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat zum 1. Juni 2011 einen aktualisierten Hygieneleitfaden veröffentlicht. Auf dieser Grundlage hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) den Musterhygieneplan überarbeitet und die Empfehlungen des DAHZ dort aufgenommen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die einzelnen Kapitel des Hygieneleitfadens vor. |
Warum überhaupt ein Hygieneplan?
Während der Behandlungvon Patienten können die Mitarbeiterinnen mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen. Gemäß Biostoff-Verordnung handelt es sich sowohl in der Zahnarztpraxis als auch im zahntechnischen Labor um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die in der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen sind. Arbeitsverfahren und technische Schutzmaßnahmen sind somit grundsätzlich so zu gestalten, dass biologische Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz nach Möglichkeit gar nicht erst freigesetzt werden. Um dies zu gewährleisten, sind ein individuell gestalteter Hygieneplan und entsprechende Arbeitsanweisungen für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten zu erstellen. Im Hygieneplan sollten Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung sowie zum Beispiel auchAnweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinischeVorsorge erfasst sein.
Grundregel der Nichtkontamination
Die wichtigste Hygieneregel besagt, Kontaminationen von vornherein zu vermeiden. Dies wird durch spezielle Arbeitstechniken (Greif- und Berührungsdisziplin, geeignete Absaugtechnik, Fußbedienung der Ausrüstung), eine eigene Schutzbekleidung und unfallsicheres Entsorgen erreicht.
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