01.04.2007 | Praxishygiene
Praxisüberprüfungen: Was wurde am häufigsten beanstandet?
In „Praxisteam professionell“ Nr. 1/November 2005 hatten wir berichtet, dass Begehungen in Zahnarztpraxen zu Beanstandungen bei der Praxishygiene und der Aufbereitung von Medizinprodukten geführt haben. Außerdem wurden die Konsequenzen der geänderten RKI-Richtlinien aufgezeigt (Nrn. 1, 2, 3 und 9/2006). Mittlerweile liegen seit längerer Zeit Erfahrungen mit den Praxisüberprüfungen vor. In diesem Beitrag zeigen wir daher auf, was von den Bezirksregierungen oder Gesundheitsämtern am häufigsten beanstandet wurde und wie Sie diese Mängel in Ihrer Praxis abstellen können.
Mängel bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
Ein Schwerpunkt bei den Überprüfungen war die korrekte Aufbereitung der Medizinprodukte. Hier wurde am häufigsten beanstandet:
- Die Aufbereitung ist nach § 4 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durchzuführen. Bei Überprüfungen lagen Angaben des Herstellers zur Aufbereitung von Medizinprodukten nicht vor. Maßnahme: Beim Hersteller sind die Empfehlungen anzufordern.
- Eine Risikoklassifizierung der Instrumente lag nicht vor. Das Aufbereitungsverfahren orientiert sich an der Klassifizierung der Instrumente, die somit als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Aufbereitung angesehen wird. Maßnahme: Klassifizierung der Instrumente in die jeweiligen Risikoklassen.
- Instrumente wurden vor der Reinigung/Desinfektion nicht zerlegt.
- Die Einwirkzeit der Desinfektionslösung wurde nicht kontrolliert. Maßnahme: Ein Kurzzeitwecker ist anzuschaffen. Nachdem das letzte Instrument eingelegt wurde, wird die vom Hersteller vorgegebene Zeit eingestellt.
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