01.10.2007 | Praxishygiene
So erstellen Sie aus dem Mängelprotokoll einer Begehung einen Maßnahmenplan!
Nachdem zunächst nur in Westfalen-Lippe Praxen auf Einhaltung der Hygienevorschriften überprüft wurden, hat sich die Prüfpraxis mittlerweile auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt. Wir wollen Ihnen mit diesem Beitrag einen Einblick in die Ergebnisse der bereits durchgeführten Begehungen geben. Fehler, die in anderen Praxen bemängelt wurden, können Ihnen helfen, Ihre Praxis besser auf eine mögliche Begehung vorzubereiten.
Das Mängelprotokoll bei Praxisbegehungen
Die zuständige Behörde kündigt die geplante Besichtigung etwa vier bis sechs Wochen vorher an. Diesen Zeitraum kann das Team nutzen, sich gründlich auf die Besichtigung vorzubereiten. Nach erfolgter Besichtigung erhält die Praxis ein Protokoll. Hier sind die festgestellten Mängel aufgelistet. Aufgabe der Praxis ist es dann, in einem Maßnahmenplan darzulegen, wie sie die Mängel in dem vorgegebenen Zeitrahmen abzustellen gedenkt.
Zur Erinnerung: Die festgestellten Mängel werden in kritische, schwerwiegende und sonstige Mängel klassifiziert. Kritische Mängel bedeuten eine unmittelbare Gefahr für den Patienten und müssen sofort – noch im Beisein des Prüfers – abstellbar sein. Ansonsten wird die Aufbereitung von Medizinprodukten zunächst untersagt. Schwerwiegende Mängel, die eine potenzielle Gefahr für Patienten bedeuten können, sind innerhalb von drei Monaten, sonstige Mängel innerhalb von drei bis sechs Monaten abzustellen.
Wie aus einem solchen Mängelprotokoll ein Maßnahmenplan entsteht, werden wir anhand eines fiktiven Protokolls erläutern. Hier könnten beispielsweise die folgenden Mängel aufgeführt sein:
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