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01.05.2007 | Praxisorganisation

Gesetze, Verordnungen, Belehrungen und Fristen: Was muss alles beachtet werden?

Der tägliche Praxisablauf wird von immer mehr Gesetzen und Verordnungen geprägt. Diese müssen dem Praxisteam bekannt sein und daher sind regelmäßige Belehrungen vorgeschrieben. Einzelne Belehrungen kann der Praxisinhaber auch an Mitarbeiterinnen delegieren, die diese vorbereiten und vortragen. Das hat den Vorteil, dass die Belehrungen für alle Beteiligten relevanter und interessanter werden. Allerdings bleibt der Chef bzw. die Chefin rechtlich verantwortlich und er bzw. sie sollte daher auf jeden Fall bei den Belehrungen anwesend sein sowie – wenn nötig – korrigierend oder ergänzend eingreifen.  

 

Die wichtigsten Belehrungen sind:  

1. Die Röntgenbelehrung

Diese Belehrung muss mindestens einmal jährlich und bei der Einstellung einer neuen Mitarbeiterin bzw. bei der Inbetriebnahme eines neuen Gerätes erfolgen. Wie jede andere Belehrung muss kurz der Inhalt der Belehrung dokumentiert werden und die unterwiesenen Personen müssen durch ihre Unterschrift bestätigen, unterwiesen worden zu sein. Der Inhalt der Belehrung bezieht sich auf die Röntgenverordnung und sollte kurz und für alle verständlich die wesentlichen Dinge zusammenfassen.  

 

Im wesentlichen sind es Erläuterungen zu den Arbeitsmethoden, den Gefahren, den Schutzmaßnahmen, der Pflichtfrage nach der Schwangerschaft bei Patientinnen im gebärfähigen Alter, zur erforderlichen Eintragung im Röntgenkontrollbuch, zum aktiven Anbieten des Röntgenpasses, zur Anfertigung von Konstanzaufnahmen, zu den Aufbewahrungsfristen und zur Entsorgung von Chemikalien.  

2. Belehrung über den Umgang mit Gefahrstoffen