04.02.2009 | Praxisorganisation
Lohnt sich die Einführung bargeldloser Zahlung in der Zahnarztpraxis?
Ein Erfahrungsbericht
Nachdem etliche Patienten in unserer Praxis den Wunsch nach Kartenzahlung äußerten, haben wir uns zunächst mit dem Thema vertraut gemacht. Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter konnte die Hausbank behilflich sein. Sie nannte uns einen Kooperationspartner, der über ein spezielles Leistungsangebot für Ärzte bzw. Zahnärzte verfügte. Neben Sonderkonditionen für Inbetriebnahme und Einweisung war die Grundgebühr während der ersten sechs Monate um 50 Prozent reduziert. Ausschlaggebend für die positive Entscheidung wirkte sich allerdings die dreimonatige Probezeit mit kostenloser Rückgabe des Terminals aus.
Welche Vorteile bietet die Kartenzahlung dem Zahnarzt?
Hohe Außenstände wirken sich negativ auf die Liquidität aus. Neben anderen Gründen für verspätete Zahlungseingänge spielte in unserer Praxis die teils schlechte Zahlungsmoral der Patienten eine große Rolle: Häufig zahlen sie ihre Rechnung erst nach Erstattung des Rechnungsbetrages durch ihre Versicherung. Auch ein Kassenpatient mit Privatleistungen zahlt nicht selten erst nach der zweiten Mahnung.
Die bargeldlose Zahlung ist schnell, zeitsparend, präzise, bequem, einfach und sicher. Zudem entfällt das Falschgeldrisiko. Neben der Bequemlichkeit und Vereinfachung im Zahlungsverkehr verringert sich das Bargeldvolumen in der Praxis, die Sicherheit steigt durch ein geringeres Diebstahlsrisiko. Darüber hinaus reduzieren sich die Portokosten bei sofortiger Zahlung.
Durch kurze Übertragungswege erhält der Zahnarzt sein Geld umgehend. Die Abwicklung der Zahlung spart Zeit, denn die Rechnung kann zeitgleich mit der Kartenzahlung ausgebucht und der gesamte Vorgang abgelegt werden. Würde die Zahlung per Überweisung erfolgen, müsste die Rechnung nach Zahlungseingang erneut aufgerufen und ausgebucht werden. Beide Zahlungsarten besitzen gegenüber der Barzahlung den Vorteil, dass die Eintragung im Kassenbuch sowie die Kassenprüfung entfallen. Die Kartenzahlungen müssen lediglich mit der Monatsabrechnung des Anbieters abgeglichen werden.
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