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01.10.2006 | Praxisorganisation

MwSt-Erhöhung: Bereiten Sie sich jetzt vor!

Auch wenn die Stimmen der Opposition, die fordern, den Beschluss wieder rückgängig zu machen, lauter werden: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent wird sicherlich zum 1. Januar 2007 kommen. Es ist daher wichtig, rechtzeitig Vorbereitungen zu treffen.  

 

1. Die Auswirkungen auf das Honorar

Da der Zahnarzt sein Honorar im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes für eine heilberufliche Tätigkeit bekommt, ist er von der Umsatzsteuer – wie die Mehrwertsteuer auch genannt wird – befreit. Daher ergeben sich auf das zahnärztliche Honorar keinerlei Auswirkungen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer.  

 

2. Die Auswirkungen auf Verbrauchsmaterial und Praxisbedarf

Die meisten Verbrauchsmaterialien werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz besteuert. Das bedeutet, dass Sie für die Materialkosten im nächsten Jahr Mehrausgaben einplanen sollten. Ganz wichtig ist, die Preise für alle Verbrauchsmaterialien, die Sie dem Patienten in Rechnung stellen, neu zu berechnen und die Voreinstellungen in der Software zu ändern. Fragen Sie rechtzeitig bei Ihrem Depot – am besten Anfang Dezember – nach den neuen Preislisten für das nächste Jahr, da neben der höheren Besteuerung eventuell auch noch Preisänderungen Ihres Depots zu Buche schlagen. Wir empfehlen Ihnen, die Preise der von Ihnen verwendeten Materialien, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden können (Abformmaterial, Wurzelstifte, Implantate usw.), regelmäßig zu überprüfen.  

 

3. Die Auswirkungen auf das Praxislabor