04.03.2010 | Praxisorganisation
Teilzahlungsmöglichkeiten: Zusätzlicher Service für mehr Patientenzufriedenheit
Viele Patienten fragen nach einer Ratenzahlung, da es ihnen nicht immer möglich ist, umfangreiche Behandlungen sofort vollständig zu bezahlen. Darauf sollten Sie vorbereitet sein. Dieser Beitrag zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, Zahlungsmodalitäten zu gestalten und auf die unterschiedlichen Wünsche Ihrer Patienten einzugehen, so dass beide Seiten davon profitieren.
Der Ratenvertrag
Der Zahnarzt, der seinen Patienten einen Ratenvertrag anbietet, darf aufgrund seiner Eigenschaft als Freiberufler keine Zinsen verlangen. Freiberufler üben nach deutschem Recht Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Finanzdienstleistungen - also alle Dienstleistungen im weitesten Sinne, die einen Bezug zu Finanzgeschäften haben - fallen in die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Zinsgeschäfte sind für den Zahnarzt also nicht erlaubt.
Praxistipp
Bietet der Zahnarzt seinen Patienten eine Ratenzahlungsmöglichkeit direkt in der Praxis an, so ist das eine Serviceleistung. Der Zahnarzt räumt seinen Patienten in diesem Fall einen zinsfreien Kredit ein. Dies ist riskant und sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. |
Anzahlungsmöglichkeiten und Eigenkredit des Patienten
Ein bei den Patienten sehr beliebtes Modell ist die Möglichkeit, schon mit Beginn der Vorbehandlungen einen bestimmten Betrag monatlich anzuzahlen und so später den Rechnungsbetrag zu reduzieren. Bei einem Eigenkredit finanziert der Patient selbst die Rechnung bei einer Bank. Er nimmt hier einen Kredit für seine Zahnarztrechnung auf, den er dann in Raten (inklusive Zinsen) abzahlen kann. Hierbei muss sich der Patient selbst um einen Kredit bemühen, muss Vergleiche anstellen und hat den entsprechenden Verwaltungsaufwand. Der Zinssatz variiert dabei sehr stark je nach Anbieter.
Verrechnungs- oder Abrechnungsstellen
Der Zahnarzt übergibt seine Rechnungen an sogenannte Verrechnungs- oder Abrechnungsstellen. Hierzu muss der Patient allerdings vor der Behandlung eine Erklärung unterzeichnen, in der er zustimmt, dass er mit diesem Abrechnungsweg einverstanden ist. Als Zahnarztpraxis sollte man sich jedoch genau mit den einzelnen Anbietern auseinandersetzen und prüfen, welche Vor- und Nachteile bei den jeweiligen Vertrags- und Zahlungsmodalitäten vorliegen. Auch hier variieren die Leistungen und Gebühren. In unserem Online-Service können Sie unter „Arbeitshilfen“ eine Auflistung der fünf wichtigsten Anbieter abrufen.
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