Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Honorarverlust vermeiden

Pro Zusammenarbeit mit Abrechnungsgesellschaften: Schutz vor Zahlungsausfällen

von Anna Schmiedel, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de 

| Kaum eine komplexe zahnärztliche Behandlung wird vollständig von den Versicherungen übernommen. Egal ob die Patienten gesetzlich oder privat versichert sind, fast immer müssen sie einen Eigenanteil tragen, wenn sie sich hochwertig versorgen lassen. Dem aktuellen SchuldnerAtlas zufolge waren im Jahr 2014 circa 9,9 Prozent aller Deutschen hoch verschuldet. Wer garantiert Ihnen, dass ein Patient Ihre Rechnungen fristgerecht begleichen wird? Um nicht auf dem Honoraranspruch sitzen zu bleiben, kann sich die Zusammenarbeit mit einem Abrechnungszentrum lohnen. |

Zahlungsverzug hat viele Gesichter

In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Patient, der sich für eine hochwertige Versorgung entscheidet, diese auch bezahlen möchte. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Menschen, die genau wissen, dass bei ihnen „nichts zu holen ist“, sich teuren Zahnersatz einsetzen lassen. Die Rechnung des Zahnarztes kommt zu den vielen anderen nie bezahlten Rechnungen dazu. Glauben Sie, Ihre Patienten sagen es Ihnen, wenn sie sich in einer laufenden Privatinsolvenz befinden?

 

Trotz gesetztem Zahlungsziel ist es mittlerweile fast üblich, dass Privatpatienten und auch GKV-Patienten mit einer Zusatzversicherung ihre Rechnungen erst begleichen, wenn sie die Erstattung von der Versicherung erhalten haben. Bei allem Verständnis auf der menschlichen Ebene ist diese Vorgehensweise für die betriebswirtschaftliche Seite der Zahnarztpraxis ein Risiko, schließlich müssen die Miete, Materialien, das Personal und das zahntechnische Labor bezahlt werden. Patienten, deren Rechnungen nicht vollständig erstattet werden, lassen das Zahlungsziel häufig verstreichen und legen zunächst Widerspruch ein. Dabei nehmen sie selbstverständlich an, dass die Versicherung zu Unrecht nicht erstattet. Viele halten es auch für möglich, dass die Zahnarztpraxis falsch abgerechnet hat.