01.07.2007 | Praxisorganisation
Wie kann die Mitarbeiterin den Chef oder die Chefin wirksam entlasten?
Viele Chefs bzw. Chefinnen wünschen sich eine deutliche Entlastung durch qualifizierte Mitarbeiter(innen). Welche Möglichkeiten einer wirksamen Entlastung des Zahnarztes gibt es?
Die Rede ist hier nicht von delegierbaren Leistungen – wie zum Beispiel der Abdrucknahme, der Herstellung von Provisorien oder der Durchführung prophylaktischer Maßnahmen. Diese Leistungen darf eine zahnärztliche Mitarbeiterin mit entsprechender Aus- und Weiterbildung selbstständig durchführen, wenn auch nur in Anwesenheit des Zahnarztes in der Praxis. Es gibt jedoch noch andere Bereiche, in denen eine wirksame Entlastung erfolgen kann. In diesem Beitrag zeigen wir daher interessante Entlastungsmöglichkeiten auf.
Die Einarbeitung einer neuen Kollegin
Stellen Sie einen Einarbeitungsplan für die neue Kollegin auf: Wer erklärt ihr was, was darf sie, was muss sie noch lernen? Wer ist ihr Ansprechpartner bei Fragen? Hier muss nicht immer der Chef bemüht werden. Stellen Sie ihr eine „Patin“ oder „Mentorin“ zu Seite, dann weiß die neue Kollegin, an wen sie sich wenden muss. Das Feedback-Gespräch etwa vier Wochen nach der Einstellung könnte zwar ebenfalls eine entsprechend ausgebildete Mitarbeiterin führen, jedoch wird dies in der Regel vom Chef oder der Chefin erledigt.
Die Personalplanung
Viele Aufgaben im täglichen Praxisablauf werden aus alter Gewohnheit vom Praxisinhaber durchgeführt. Bei genauer Betrachtung kann eine entsprechend vertrauenswürdige und versierte Mitarbeiterin ihren Chef jedoch wirksam entlasten. Der Chef muss beispielsweise nicht den Schichtplan für das gesamte Team erstellen oder regeln, wann die Putzfrau ihren Dienst versieht. Diese Aufgabe kann hervorragend von einer Mitarbeiterin übernommen werden.
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