04.03.2010 | Qualitätsmanagement, Teil 3
QM leicht gemacht: Prozesse und Verantwortlichkeiten effizient organisieren
Ein Erfahrungsbericht
Die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses - im Online-Service in der Rubrik „Qualitätsmanagement“ abrufbar - fordert in den §§ 3 und 4 Abs. 2.1 die Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten. Das bedeutet für uns in der Praxis, dass wir Praxisabläufe in transparenter Weise beschreiben und für jeden Schritt Verantwortlichkeiten festlegen. Wir entwickeln gemeinsam für alle Kolleginnen verbindliche Arbeitsanweisungen, Flussdiagramme und Checklisten.
Welche Prozesse sollten beschrieben werden?
Wir müssen nicht jede Tätigkeit in einem Prozess beschreiben. Zunächst sollten wir uns auf die Prozesse konzentrieren, die
- schwierige und umfangreiche Behandlungsabläufe beschreiben (zum Beispiel Implantationen und Wurzelspitzenresektionen),
- die Infektionsgefahr für Patienten und Personal ausschließen (sämtliche Arbeitsabläufe im Bereich der Medizinprodukteaufbereitung sowie Hygiene- und Reinigungspläne),
- uns Sicherheit beim Führen und Dokumentieren eines Beratungs- und Aufklärungsgesprächs in der Patientenaufklärung geben,
- den professionellen Umgang mit Patientenbeschwerden beschreiben.
Durch Prozessbeschreibungen können Imageverluste, finanzielle Schäden oder juristische Probleme für die Praxis vermieden werden. Die folgenden Schritte sind dabei durchzuführen:
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