01.01.2006 | Qualitätsmanagement
Was sollte das Praxisteam zu den Anforderungen des Qualitätsmanagements wissen?
Am 18. Oktober 2005 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine QM-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung veröffentlicht worden. Diese Richtlinie gilt zunächst nur für Arztpraxen und Psychotherapeuten. Für Zahnärzte wurde ein Unterausschuss gebildet. Man kann jedoch davon ausgehen, dass sich die Richtlinie für Zahnärzte von der für Ärzte nur in Details unterscheiden wird.
Welche QM-Systeme sind für Zahnarztpraxen geeignet?
Wer sich mit QM jetzt näher befassen möchte, stellt sich die Frage, welches System für ihn geeignet ist. Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) stellt in der Ausgabe Nr. 5/2005 verschiedene QM-Systeme vor (sie ist auf dessen Homepage www.idz-koeln.de unter „Publikationen“ abrufbar). Beleuchtet wurden bei allen Systemen die Ziele, die Kernelemente, die Methoden und Instrumente, der zeitliche, personelle und finanzielle Aufwand sowie die Stärken und Verbesserungspotentiale. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Systeme in Kurzform vor, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich im Team gemeinsam für eines der Systeme zu entscheiden.
1. Das Zahnärztliche PraxisManagementSystem (Z-PMS)
Das Z-PMS wurde durch die Zahnärztekammern Bremen, Nordrhein und Westfalen-Lippe entwickelt und 2002 von der Bundeszahnärztekammer verabschiedet mit der Empfehlung, es durch unterstützende Schulungsmaßnahmen der Zahnärztekammern umzusetzen. Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat dieses Konzept weiterentwickelt und in etwa 140 Zahnarztpraxen bereits umgesetzt. Grundsätzliches Ziel des Z-PMS ist die Selbstqualifikation des Zahnarztes und seines Teams und dadurch Abwehr von fremdgesteuerten externen Auflagen. Weitere Ziele sind: Verbesserung der Organisationsstruktur, Patienten- und Mitarbeiterorientierung, Optimierung von Kosten und Ressourcen, Fehlermanagement und die kontinuierliche Verbesserung. Das Modell konzentriert sich auf das Praxismanagement und die Organisation. Die zahnärztliche Berufsausübung selbst bleibt dabei unberührt (Kernelemente).
Vermittelt wird das System durch Fortbildungsveranstaltungen und Kompetenzzirkelsitzungen, unterstützt durch ein Handbuch und eine Praxissoftware (Methoden und Instrumente). Der Zeitaufwand beträgt 40 Stunden Fortbildung und weitere 12 Stunden in Kompetenzzirkeln. Der Aufwand für die Einführung und Umsetzung richtet sich nach dem Organisationsgrad der Praxis. Kosten: 2.348 Euro für den Zahnarzt und eine Mitarbeiterin, 250 Euro für jede weitere Mitarbeiterin. Das Softwareprogramm muss zusätzlich erworben werden. Derzeit wird das Z-PMS überarbeitet und neu konzipiert. Nähere Informationen dazu gibt es bei der Bundeszahnärztekammer (www.bzaek.de) im Bereich Service und bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (www.zahnaerzte-wl.de).
2. Europäisches Praxisassessment Zahnmedizin (EPA-Dent)
Das EPA-Dent orientiert sich am niederländischen Visitatie-Modell. Als EPA wird es bereits seit 2004 in allgemeinärztlichen Praxen angewandt und wurde in den letzten zwei Jahren auf die Bedürfnisse der Zahnarztpraxen übertragen. Auch bei diesem System soll der Zahnarzt autonom über die geeigneten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und zur Weiterentwicklung entscheiden können.
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