02.01.2009 | Steuern
Fitnesskurs - und das Finanzamt bezahlt´s?
Viele Praxismitarbeiterinnen besuchen einen Fitnesskurs, machen Aerobic für die Kondition oder Autogenes Training zur Stressbewältigung. Auch Kurse über Ernährungsberatung oder zur Raucherentwöhnung sind beliebt. Es gibt also viele Kursangebote, mit denen man sich und seiner Gesundheit Gutes tun kann. Alle haben leider einen Nachteil: Sie kosten Geld.
Bis zu 500 Euro pro Jahr können steuerfrei gewährt werden
Aber neuerdings beteiligt sich der Fiskus an den Kosten. Möglich macht dies eine steuerliche Neuregelung: Rückwirkend ab dem Jahr 2008 kann ein Arbeitgeber jedem Mitarbeiter bis zu 500 Euro pro Jahr für individuelle gesundheitsfördernde Maßnahmen steuerfrei gewähren. Gefördert werden Maßnahmen, die im Präventionskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgelistet sind. Dieser Katalog kann bei den Krankenkassen angefordert werden.
Danach kann ein Zahnarzt seiner Mitarbeiterin einen Gutschein für das Fitnessstudio, den Gymnastikkurs, eine Ernährungsberatung, aber auch einen Kurs zur Raucherentwöhnung finanzieren, ohne dass dieser Zuschuss versteuert werden muss. Der steuerliche Vorteil wird jedoch nicht gewährt, wenn der Zahnarzt seiner Mitarbeiterin lediglich die Mitgliedschaft in einem Verein oder im Sportstudio bezahlt.
Zuschuss bringt etwa 30 Prozent mehr als eine Gehaltserhöhung
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