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01.01.2006 | Steuern

Steuerfreie Leistungen statt Lohnerhöhung: Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch?

von Bernhard Fuchs, Steuerberatungskanzlei Fuchs & Martin, Volkach

Bei einer normalen Lohnerhöhung bleibt unter dem Strich für die Mitarbeiterin der Praxis relativ wenig übrig. Wesentlich effektiver ist es daher in den meisten Fällen, alle Möglichkeiten der steuerbegünstigten oder steuerfreien Zuwendungen auszuschöpfen. Allerdings hat die neue Bundesregierung eine steuerfreie Zuwendung bereits gestrichen: Die Freibeträge für Heirats- und Geburtsbeihilfen gibt es seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr. Etliche andere Zuwendungen sind jedoch noch möglich. Dazu zählen in einer Zahnarztpraxis:  

 

Aufmerksamkeiten

Aufmerksamkeiten von einem Wert bis zu 40 Euro (Blumen, Bücher etc.) aus Anlass eines persönlichen Ereignisses sind begünstigt. Dies können erfolgreich abgelegte Prüfungen, Geburtstage oder Hochzeitsjubiläen sein. Ausgeschlossen sind Geldgeschenke.  

 

Betriebsveranstaltungen

Hier gibt es eine Freigrenze von 110 Euro je Veranstaltung und Mitarbeiter, das heißt: Wenn diese Grenze überschritten wird, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Mittlerweile fallen auch Betriebsausflüge mit einer Übernachtung darunter. Diese Freigrenze gilt für maximal zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr. Damit sind Betriebsveranstaltungen als attraktive Teamprämien nutzbar.  

 

Erholungsbeihilfen