· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Mitarbeiterinnen durch optimale Lohngestaltung motivieren - und zugleich Personalkosten sparen
von StB Björn Ziegler, Kanzlei Lauterbach Zeutschner Seltsam, Würzburg
| „Normale“ Gehaltserhöhungen sind für Sie als Zahnarzt und Ihre Mitarbeiterinnen unbefriedigend. Einerseits kommt wenig Geld auf dem Konto der Angestellten an, andererseits erhöhen die - für Ihre Mitarbeiterinnen unsichtbaren - Lohnnebenkosten Ihre Praxisausgaben zusätzlich. Der nachfolgende Beitrag zeigt ausgewählte Gestaltungen, mit denen Sie bei Gehaltserhöhungen und Prämien zugleich Abgaben einsparen und Ihr Praxisteam mit einem deutlich höheren Nettogehalt beglücken können. |
Was heißt abgabenbegünstigt?
Gewähren Sie eine reguläre Gehaltserhöhung, bleibt bei der Mitarbeiterin oft netto nicht viel übrig. Beispiel: Das Gehalt Ihrer Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZMF) wird von 1.900 auf 2.000 Euro monatlich erhöht, also um 1.200 Euro jährlich. Hierauf fallen jährlich rund 235 Euro Lohnnebenkosten an. Ihr bleiben nach Steuern (313 Euro bei Steuerklasse I) und Sozialabgaben (242 Euro) nur rund 645 Euro von der Gehaltserhöhung übrig.
Begünstigte Bezahlungsform ohne Abzug von Sozialbeiträgen
Nutzen Sie aber begünstigte Bezahlungsformen, fallen Steuern und Abgaben weg: Entweder wird ersatzweise vom Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer erhoben, z. B. 15 Prozent, oder die Zahlung ist sogar vollständig steuerfrei. In beiden Fällen wird keine Sozialversicherung mehr fällig und die Mitarbeiterin muss den Bezug nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben (Abgeltungswirkung).
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