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01.04.2008 | Steuern

Steuern sparen mit der Zahnbehandlung

Was bei der Steuererklärung häufig vergessen wird: Wer hohe Ausgaben hatte, zum Beispiel für den Eigenanteil beim Zahnersatz, und diese einen gewissen Prozentsatz des Einkommens überschreiten, kann sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Beispiel: Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 1.500 Euro hat eine steuerlich zu berücksichtigende Grenze von lediglich 180 Euro pro Jahr. Darauf sollten Sie Ihre Patienten hinweisen, aber eventuell kommt das auch für Sie selbst in Betracht. Nähere Informationen sind bei der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein (www.zahnaerztekammer-sh.de) erhältlich (zunächst „Patientenservice“ anklicken“, dann „Patientenhotline“).  

 

Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 2 | ID 118453