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01.12.2008 | Steuern

Vorsicht bei Schummeleien: Auch das
Finanzamt kennt die kleinen Tricks!

In jedem Jahr ab Januar ist die Einkommensteuererklärung fällig. Ebenso regelmäßig zerbricht sich jeder Steuerzahler den Kopf, wie er durch kleine Tricks Steuern sparen kann. Die Versuchung ist groß und kaum jemand kann sich davon freisprechen, nicht schon mal die Steuererklärung etwas großzügiger „gestaltet“ zu haben. Doch Vorsicht: Die Finanzbeamten kennen viele Steuertricks nur zu gut!  

Der Arbeitsweg

Ein paar Kilometer mehr anzugeben als gefahren werden, das ist doch kein Problem – oder? Dann sollten Sie wissen, dass der Sachbearbeiter beim Finanzamt schon mal nachkontrolliert. Er hat einen Routenplaner, mit dem er die kürzeste Fahrstrecke ermitteln kann. Allzu großzügige Kilometerangaben werden also schnell entlarvt.  

Die Arbeitstage

Wie viele Arbeitstage sollen Sie auf Ihrer Steuererklärung eintragen: Akribisch nachzählen oder lieber pauschal 220 oder 230 Tage angeben? Der Fiskus akzeptiert – bei einer Fünf-Tage-Woche – im Regelfall 220 Arbeitstage. Arbeiten Sie zusätzlich, zum Beispiel an den Notdiensten, können Sie diese Tage problemlos nachweisen. Aber auch hier vergleicht der Sachbearbeiter eventuell Ihre Angaben.  

Die Fachliteratur

Damit die Fachliteratur steuerlich anerkannt wird, muss auf der Quittung der Titel eingetragen sein und der Inhalt sollte zum Beruf passen. Steht auf Quittungen nur „Fachliteratur“, erkennt der Sachbearbeiter das nicht an. Auch sollte Ihr Name darauf stehen. Quittungen von Freunden bei der Steuererklärung einzureichen, ist Steuerhinterziehung.  

 

Auch kleine Schummeleien können teuer werden: Ein Arzt machte eine Rechnung über 105 Euro für Fachbücher geltend. Der Beamte überprüfte mit Computerhilfe die Kodierungsziffern auf der Quittung und konnte dem Arzt nachweisen, dass er keine Fachbücher, sondern reine Unterhaltungsliteratur gekauft hatte. Der Arzt wurde zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt.  

Ausblick: Wie können legal Steuern gespart werden?