01.06.2007 | Werberecht
Ist ein Bonus für regelmäßige professionelle Zahnreinigung zulässig?
Der Anteil der Patienten, die in ein Prophylaxe-Programm eingebunden sind und regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung (PZR) in Anspruch nehmen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Eine Reihe von Praxen ist dazu übergegangen, den Patienten die regelmäßige Durchführung der PZR mit einem Bonus zu honorieren – vergleichbar dem Bonus, den der Patient beim Zahnersatz für regelmäßige Zahnarztbesuche von seiner Krankenkasse erhält.
Dokumentiert wird dies ebenfalls mit einem „Bonusheft“, in dem jede durchgeführte PZR eingetragen und beispielsweise jede fünfte oder zehnte PZR mit einem 50-prozentigen Preisnachlass „belohnt“ wird. In diesem Zusammenhang tauchte die Frage auf, ob ein derartiger Preisnachlass oder Bonus zulässig ist.
Verschiedene Abrechnungswege für die PZR vertretbar
Speziell bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) sind verschiedene Abrechnungswege vertretbar:
- die Abrechnung nach GOZ-Ziffern, wenn beispielsweise die PZR als unabdingbare Maßnahme im Rahmen der Vorbehandlung vor einer systematischen Par-Behandlung durchgeführt wird;
- die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOZ mit der Begründung, dass es sich um eine „neue“, erst nach In-Kraft-Treten der GOZ entwickelte Komplexmaßnahme handelt, oder
- eine Pauschalabrechnung als medizinisch nicht notwendige Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ, wenn sie in erster Linie ästhetischen Zwecken dient.
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