· Nachricht · Patientenaufklärung
Keine erneute Aufklärungspflicht für den Kieferchirurgen bei Implantatbehandlung
| Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 23. Juli 2012 (Az. 5 U 1242/11, Abruf-Nr. 130447 unter ppz.iww.de ) entschieden, dass ein Kieferchirurg den Patienten nicht noch einmal über Behandlungsalternativen aufklären muss, wenn er vom Hauszahnarzt an ihn überwiesen wurde und dieser bereits die erforderliche Aufklärung geleistet hat. |
Im Urteilsfall konnte der Zahnarzt bei einer Anhörung plausibel darlegen, dass er den Patienten hinreichend aufgeklärt hatte. Obwohl die Schilderung des Patienten eklatante Erinnerungsdefizite aufwies, folgte das Gericht der Darstellung des Zahnarztes. Außerdem hat das Oberlandesgericht entschieden, dass der Kieferchirurg bei einer geringfügigen Abweichung von der vom Hersteller eines Medizinprodukts empfohlenen Einheilzeit beim Sinuslift nicht haften muss.