· Fachbeitrag · Patientenkommunikation
Hilfe, verärgerter Privatpatient mit Erstattungsproblemen ‒ was tun?
von Marion Werner-Pfadenhauer, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de
| Die GOZ ist seit mittlerweile sieben Jahren in Kraft und noch immer gibt es zahlreiche Kürzungen der Kostenträger. Als wäre der Ärger über die Kürzungen nicht genug, wird seitens der Kostenerstatter häufig behauptet, die ausgestellte Rechnung sei fehlerhaft. Der Empfehlung an den Patienten, sich mit der Zahnarztpraxis in Verbindung zu setzen, folgt dieser nur allzu gerne. In der Praxis erleben wir dann Patienten häufig verärgert. Sie erwarten von uns möglichst unbürokratisch und schnell eine Lösung. Doch lohnt es sich immer, gegenüber den Kostenträgern zu argumentieren? Oder gar auf Honorar zu verzichten? |
Aufklärung fängt schon vor der Rechnungslegung an
Wichtig ist es, dass die Patienten bereits vor Rechnungslegung über die rechtlichen Unterschiede zwischen Rechnungslegung und Erstattung aufgeklärt sind. Gute Erfahrungen haben wir damit gemacht, bei Zusendung von Heil- und Kostenplänen eine Patienteninformation diesbezüglich beizulegen, aus der hervorgeht, dass wir in der Praxis keinerlei Rechtsbeziehungen zu den kostenerstattenden Stellen haben. Die Rechtsbeziehungen werden durch die folgende Grafik verdeutlicht:
PRAXISTIPP | Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) als offizielles Gremium bietet z. B. eine solche Patienteninformation „Rechnung und ihre Erstattung“ kostenlos zum Download an. Das entsprechende Dokument der BZÄK finden Sie u. a. unter dem Shortlink iww.de/s2765. Auch die meisten Landeszahnärztekammern haben ein entsprechendes Formular. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig