· Fachbeitrag · Häufig gestellte Patientenfragen
„Schon wieder Röntgen! Ist das denn notwendig?“
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Die heutige Medizin ist ohne Röntgendiagnostik und die damit verbundenen Untersuchungsmöglichkeiten undenkbar. Mit dem Wissen um die Einsatzmöglichkeiten der Röntgenstrahlen und die davon ausgehenden Gefahren wächst allerdings auch die Angst vieler Patienten vor erhöhten Strahlenbelastungen. Eine patientengerechte Aufklärung im Sinne der „rechtfertigenden Indikation“ - Abwägung zwischen Nutzen und Risiko - trägt zum besseren Verständnis und auch zur Entscheidungsfindung bei. |
Wozu braucht man Röntgenbilder?
Röntgenbilder sind wichtige Hilfsmittel zur Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Ohne entsprechende Röntgenbilder können Zahnbetterkrankungen nicht behandelt und kann auch Zahnersatz nicht geplant werden. Als diagnostische Maßnahme bei entzündlichen Prozessen, bösartigen Veränderungen im Kieferbereich oder zur Früherkennung von Karies in den Zahnzwischenräumen sind Röntgenbilder unerlässlich.
Auch eine Flugreise ist mit einer Strahlenbelastung verbunden
Viele Patienten sind sich nicht bewusst, dass es auch eine natürliche Strahlenbelastung gibt. Um das Strahlenrisiko zu verdeutlichen, kann die Strahlenbelastung eines Langstreckenflugs von Frankfurt nach New York herangezogen werden. Diese beträgt zwischen 32 und 75 μSv (Schwankungsbreite in Abhängigkeit von Sonnenzyklus und Flughöhe). Im Vergleich dazu beträgt die effektive Dosis eines Zahnstatus (14 Zahnfilme) 78 μSv (beim digitalen Status 41 μSv) und einer Panorama-Röntgenaufnahme 54 μSv (digitale Panorama-Röntgenaufnahme 45 μSv). Hier sollte auch die Umstellung vieler Zahnarztpraxen auf die digitale Radiographie erwähnt werden, die häufig mit einer geringeren Strahlenbelastung für den Patienten verbunden ist.
Das Praxispersonal kennt sich im Strahlenschutz aus
Zahnarztpraxen in Deutschland unterliegen den strengen Vorgaben der Röntgenverordnung. Dazu gehört unter anderem eine sorgfältige Dokumentation zu jeder angefertigten Röntgenaufnahme. Weitere Eckpunkte sind die Aushändigung eines Röntgenpasses an den Patienten, die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für diagnostische Aufnahmen (bei Kindern und Jugendlichen bis zum 28. Lebensjahr) und die Weitergabe von Röntgenbildern an mit- oder weiterbehandelnde Ärzte.
Die Zahnärzte erhalten während ihrer Ausbildung eine umfangreiche Strahlenschutzausbildung. Zahnarztpraxen werden regelmäßig durch verschiedene staatliche Stellen geprüft. Das zahnärztliche Assistenzpersonal muss außerdem alle fünf Jahre eine „Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz“ absolvieren - andernfalls geht die Berechtigung zur Anfertigung von Röntgenaufnahmen verloren.