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· Fachbeitrag · Häufig gestellte Patientenfragen

Verfärbte Zähne - was tun?

von Angelika Schreiber, Hockenheim

| Der Wunsch nach helleren Zähnen ist immer wieder Inhalt von Patientenfragen. Dabei muss zwischen der Aufhellung vitaler (lebender) und avitaler (marktoter) Zähne unterschieden werden. Das Bleaching verfärbter vitaler Zähne erfolgt extern (von außen), während avitale Zähne intern (von innen) aufgehellt werden. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Ursachen. |

 

Internes Bleaching als Alternative zur restaurativen Versorgung

Bei avitalen Zähnen kann es durch Zerfallsprodukte aus dem abgestorbenen Zahnmark vorkommen, dass Eisenverbindungen freigesetzt werden, die mit bakteriell gebildetem Schwefelwasserstoff reagieren und zu gräulichen bis bräunlichen Zahnverfärbungen führen. Generell kann man davon ausgehen, dass Bleaching aus rein ästhetischen Gründen erfolgt. Handelt es sich jedoch um die Aufhellung von einzelnen durch einen Unfall oder eine bereits erfolgte Wurzelkanalbehandlung stark verfärbten Zähnen, so kann der Leidensdruck des Patienten sehr ausgeprägt sein. In der Vergangenheit bestand hier die Indikation zur restaurativen Versorgung. Heute bietet sich das Bleaching als substanzschonendere alternative Therapiemöglichkeit zur Versorgung mit Kronen oder Veneers an.

 

Walking-Bleach-Technik zur Aufhellung einzelner avitaler Zähne

Zur Aufhellung einzelner avitaler Zähne eignet sich die „Walking-Bleach-Technik“. Dabei wird das Bleichmittel im Inneren des Zahns (im Pulpenkavum) platziert und die Höhle dicht verschlossen. Das Medikament verbleibt dort zunächst für drei bis fünf Tage. Zur erfolgreichen Aufhellung - bis der gewünschte Farbton erreicht ist - muss dieser Vorgang eventuell mehrfach wiederholt werden. Das Bleichagens (Bleichmittel) besteht in der Regel aus destilliertem Wasser und Natriumperborat. Als Alternative zu destilliertem Wasser kommt Wasserstoffperoxid in unterschiedlicher Konzentration infrage. Allerdings besteht bei der Verwendung von höherprozentigem Wasserstoffperoxid möglicherweise die Gefahr von zervikalen Resorptionen (Auflösungen im Zahnhalsbereich).

 

Bei Entzündungszeichen wie Klopf- oder Aufbissempfindlichkeiten gilt das interne Bleaching als kontraindiziert. Vor der Behandlung sollte unbedingt ein Röntgenbild angefertigt werden, um sicherzustellen, dass im Bereich der Wurzel sowie der Wurzelspitze keine Auffälligkeiten vorliegen. Als Grundvoraussetzung gilt eine dichte, intakte Wurzelfüllung, um Schädigungen im Bereich der Wurzeln und des Zahnhalte-Apparats zu vermeiden. Unter Schonung der Zahnhartsubstanz wird während der Behandlung nur sehr stark verfärbtes Dentin entfernt. Auf diese Weise verringert sich außerdem die Frakturgefahr. Ein dichter provisorischer Verschluss verhindert das vorzeitige Herauswaschen des eingebrachten Medikaments und trägt somit zum Erfolg der Behandlung bei. Nach Entfernung des Bleichmittels erfolgt die definitive Versorgung des Zahns mit einer in Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik erbrachten Komposit-Restauration, um die Stabilität des Zahns zu erhalten.

Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 9 | ID 42252587