· Fachbeitrag · Häufig gestellte Patientenfragen
Wann muss ich wiederkommen?
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| „Wann muss ich wiederkommen?“ lautet die wohl am häufigsten gestellte Patientenfrage. Neben der Vereinbarung von Folgeterminen im aktuellen Behandlungsablauf wird diese Frage stets nach Abschluss einer Behandlung gestellt. Sie kann aber nicht pauschal, sondern nur individuell für jeden einzelnen Patienten entsprechend seiner Mundgesundheit beantwortet werden. |
Vorsorge-Untersuchungen nach Vorgabe der gesetzlichen Versicherung
Nach wie vor besteht die Notwendigkeit halbjährlicher Vorsorge-Untersuchungen im Sinne der eingehenden Untersuchung nach 01, so wie es auch seitens der gesetzlichen Versicherung vorgesehen ist. Hier steht die Senkung des Kariesrisikos durch verbesserte Mundhygiene im Fokus. Bei Erwachsenen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs fordert die Bonusregelung nur einen Stempel im Bonusheft, was gleichbedeutend mit einer jährlichen Vorsorge-Untersuchung ist.
MERKE | Aus den Versicherungsverträgen privat versicherter Patienten gehen recht selten Bonusregelungen hervor. Hier steht die eigene Verantwortung des Patienten im Vordergrund. Darüber hinaus bietet die GOZ breiter gefächerte Möglichkeiten der Individualprophylaxe sowie der Untersuchung und Beratung des Patienten. |
Auf den individuellen Mundgesundheitszustand kommt es an
Maßgeblich für die Festlegung regelmäßiger Untersuchungsintervalle ist letztendlich der Mundgesundheitszustand des Patienten. Ein Patient mit guter Mundhygiene und ohne erkennbares Risiko dürfte in der Regel mit halbjährlichen Vorsorge-Untersuchungen kombiniert mit einer professionellen Zahnreinigung auf der sicheren Seite sein. Anders verhält es sich, wenn ein erhöhtes Kariesrisiko vorliegt - etwa bei Kindern in der Wechselgebissphase oder bei Patienten mit nachgewiesen hoher Kariesaktivität. Hier sind unter Umständen Kontrollen in Abständen von drei oder vier Monaten angezeigt. Nach erfolgreichem Abschluss einer systematischen Parodontitistherapie sollten ebenfalls engmaschige Kontroll-Untersuchungen erfolgen. Die Intervalle werden zu Beginn meistens nach sechs bis acht Wochen vorgesehen und in der Folge auf bis zu sechs Monate verlängert.
PRAXISHINWEIS | Wichtig erscheint vor allem die Aufklärung des Patienten über die vorliegende Erkrankung oder die individuelle Mundsituation. Einerseits sollte der Patient Eigenverantwortung für seine Mundgesundheit übernehmen, andererseits hilft ein Recall, den Patienten regelmäßig an die erforderlichen Termine zu erinnern. Insgesamt ist es ratsam, die jeweiligen Kontroll-Intervalle durch den Behandler festzulegen und bei Einwilligung des Patienten in den Recall zu integrieren. |