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· Nachricht · Mehr Erfolg in der Zahnprophylaxe

Zahnprophylaxe: Optimaler Ablauf in der Praxis

| Zahnprophylaxe und Erhaltungstherapie sind der Schlüssel für Mundgesundheit. Es ist wissenschaftlich belegt, dass das Ziel „lebenslanger Zahn- und Knochenerhalt“ ohne Zahnprophylaxe selten zu erreichen ist. Gleichzeitig stellen Zahnprophylaxe-Sitzungen die Basis für die erfolgreiche Zahnmedizin dar. Hierzu bedarf es individueller Prophylaxe-Programme. |

Die Anamnese der Zahnprohylaxe

Am Anfang der Zahnprophylaxe steht das Feststellen der Vorgeschichte: Es ist in der Regel die Basis für eine fundierte Diagnose. Sie ist auch für das zahnärztliche Team relevant, um ggf. entstehende Komplikationen abschätzen zu können. Bei der allgemeinen Anamnese der Zahnprophylaxe stehen die systemischen Erkrankungen des Patienten im Blickfeld:

 

Checkliste / Allg. Anamnese der Zahnprophylaxe: Hat der Patient...

  • Diabetes mellitus ‒ aktueller HbA1c-Wert?

  • karidovaskuläre Erkrankungen ‒ wann?

  • akute Leukämie?

  • Thrombozytopenie?

  • Agranulozytose?

  • zyklische Netropenie?

  • Infektionskrankheiten?

  • genetische Erkrankungen?

  • Osteoporose?

  • Allergien?

  • Gerinnungsstörungen?

  • durchgemachte Krankheiten, z. B. Röteln, Masern etc.?

 

Unter die spezielle Anamnese fallen die aktuellen Beschwerden:

 

Checkliste /l „Spezielle Anamnese der Zahnprophylaxe“

  • Aus welchem Grund ist der Patient heute gekommen?

  • Was gibt es Besonderes, Wichtiges, Beunruhigendes?

  • Welche Beschwerden (Beginn, Dauer, Lokalisation, Form)?

  • Welche zusätzliche körperliche Beeinträchtigung nimmt er wahr?

  • Was hat er bereits selbst unternommen?

Speziell zu seiner Mundgesundheitssituation sind folgende Fragen zu klären:
  • Wann hat der Patient Zahnfleischbluten, Zahnlockerungen, Zahnwanderungen, Mundgeruch, schlechten Geschmack bemerkt?

  • Bei Parodontal-Patienten: Liegen frühere Parodontal-Abszesse oder Parodontal-Behandlungen vor?

  • Bei Kariespatienten: Wann war die erste Füllung, Krone, Extraktion wegen Vollzerstörung?

 

Wie schwierig die Fragen rund um die Familien-Anamnese sind, kennen Sie alle: Wer hat(te) welche parodontalen Erkrankungen in der Familie? Was wissen Sie über Ihre Eltern, Geschwister: Wie lange waren sie voll bezahnt? Welche Erbkrankheiten sind bekannt?

 

Auch spezielle Aspekte wie Medikamenteneinnahme, Drogenmissbrauch, Rauchen, Alkoholabusus, Schwangerschaft oder Behinderungen sind für die Anamnese bedeutsam ‒ allerdings wegen der Sensibilität dieser Themen nicht immer ohne Weiteres oder nur mit „viel Fingerspitzengefühl“ ermittelbar.

Zahnprophylaxe: Befunde erheben

Innerhalb der Zahnprophylaxe folgt der fundierten Anamnese die Diagnostik. Oft empfehlen sich Röntgenbilder, auch wenn dies wegen der Strahlenbelastung zu Diskussionen mit dem Patienten führen kann. Sie erkennen neben der parodontalen Situation auch den Zustand der zahnärztlichen Versorgung, die Interdentalräume, Karies-Rezidive und Sekundär-Karies. Klar ist aber auch, dass ein Röntgenbild der „Blick in den Rückspiegel“ ist. Er stellt ausschließlich abgelaufene Prozesse dar.

 

PRAXISHINWEIS | Zur Zahnprophylaxe gehört die Dokumentation der Mundsituationen. Manchmal empfiehlt sich auch eine Dokumentation für den Patienten mit Fotos, die mit dessen Smartphone erstellt werden.

 

Step 1: PSI erheben

Seit 2004 hat der Parodontale Screening Index (PSI) den CPITN abgelöst. Mit dessen Erhebung können Patienten mit akzeptablem Zeitaufwand in reine Zahnprophylaxe-Patienten und in Parodontitis-Prophylaxe-Patienten (mit integrierter bzw. gewesener PAR-Therapie) eingeteilt werden. Die Zahnprophylaxe-Patienten benötigen vorwiegend Supra-Prophylaxe (= Karies- und Gingivitis-Prophylaxe), letztere Sub- und Supra-Prophylaxe.

 

Im Zusammenhang mit der Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sollen nach der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses die klinisch notwendigen Befunde erhoben werden. Sie umfassen auch ggf. die Erhebung des PSI. Die möglichen Befunde werden zu Code-Werten zusammengefasst. Das Gebiss wird dabei in Sextanten (je drei Bereiche pro Kiefer) eingeteilt. Für jeden untersuchten Abschnitt wird der höchste Wert festgehalten. Folgende Befunde sind zu dokumentieren:

 

Befund
Code

Entzündungsfrei, kein Zahnstein oder überstehende Füllungs- oder Kronenränder

0

Blutung nach vorsichtigem Sondieren

1

Blutung nach vorsichtigem Sondieren, supra- oder subgingivale Plaque und Zahnstein und/oder überstehende Füllungs- oder Kronenränder

2

Sondierungstiefe 3,5 ‒ 5,5 mm

3

Sondierungstiefe 6 mm oder mehr

4

 

Die Behandlungsrichtlinie gibt vor: „Bei Code 1 und 2 liegt eine Gingivitis, bei Code 3 und 4 eine Parodontitis vor.“

 

Step 2: Befundung der Weichteile ‒ extra- und intraoral

Mit dem Schleimhaut-Screening entdecken Sie ggf. Pilzinfektionen, virale Infektionen und Manifestationen systemischer Bedingungen (z. B. Lichen planus, Pemphigus vulgaris, allergische Reaktionen). Lassen Sie Ihre Augen über die Schleimhäute des harten und weichen Gaumens, der Wangen, über die Zunge, Zungenrücken/-seiten sowie den Mundboden und -vorhof schweifen. Ideal ist es, wenn diese weitere Diagnostik vom Zahnarzt und der spezialisierten ZMP, ZMF oder DH gemeinsam erhoben wird: Vier Augen sehen mehr.

 

Weitere wichtige Bausteine einer individuellen und professionellen Sitzung sind die Gingivabeurteilung (gingivale Erkrankungen ausgelöst durch spezifische Bakterien, Traumen, Fremdkörper-Reaktionen), die Kontrolle des Frenulum, die Halitosis-Beurteilung und die Speichelfließrate.

 

  • Bestandteile einer Befundung extra-oral: Farbe, Gesichtshaut, Durchblutung, Lymphknoten, Schwellung, Narben, Mundöffnung, Kaumuskulatur, Asymmetrien im Kopf-/Gesichtsbereich.
  • Bestandteile einer Befundung intra-oral: Wange, Rachen/Gaumen, Mundboden, Zunge, Piercing, Speichel, Rauchen, Gingiva, Schleimhautveränderungen, Zahnfleischbluten, Sensibilitäten.

 

Step 3: Blutungs-Indizes

Die Blutung der Gingiva ist das wichtigste Merkmal einer beginnenden Entzündung (= Gingivitis). Zwei Indizes (PBI und SBI) geben die deckungsgleiche Auskunft über den Gesundheitsgrad der Gingiva. Sie „erzählen“ die Wahrheit über die letzten Wochen Mundhygiene des Patienten: Hat er ausschließlich heute Mundhygiene betrieben oder macht er das dauerhaft?

 

MERKE | „Rot schlägt Weiß!“ Die Blutungs-Indizes sind die wichtigeren.

 

Step 4: Plaque-Indizes

Abwechslungen empfehlen sich: Nehmen Sie einmal den Luftbläser und trocknen Sie in der UK- oder OK-Front die Plaque: Da sie dadurch weißer und rau wird, erkennt und spürt der Patient die Beläge.

 

Eine weitere Möglichkeit ist, mit einer Zahnbürste, bei der die vorderen Borsten blau eingefärbt sind, auf den Glattflächen des Patienten zu putzen und ihm die Plaque auf den blauen Borstenspitzen zu zeigen. Alternativ können Sie auch Interdentalbürsten mit schwarz-weißen Borsten verwenden. Weiterhin ist das gezielte Anfärben von einigen Zahnflächen eine gute Möglichkeit, die IST-Situation im Mund hervorzuheben.

 

PRAXISHINWEIS | Die Dokumentation der Befundung ist das A und O: Verzetteln Sie sich nicht. Teilen Sie dem Patienten einfach und gezielt mit, ob er aufgrund seiner Mundhygiene in den Gesundheits- oder in den Risikobereich eingeteilt wird.

 

Dokumentieren Sie alle Leistungen während der Zahnprophylaxe!

Nur wer die Zahnprophylaxe vollständig dokumentiert hat, wird sie später vollständig berechnen. Prüfen Sie anhand dieser Checkliste, wie gut Sie dokumentieren, und passen Sie Ihre Dokumentation an! Manche Praxen dokumentieren gerade bei GKV-Patienten unzureichend, weil sie ohnehin nicht über einen bestimmten Betrag hinaus abrechnen.

 

Dokumentation
Warum es für die Abrechnung wichtig ist

Welche Plaque-Indices wurden erhoben?

Um die GOZ-Nrn. 1000/1010 abrechnen zu können, muss ein Hygienestatus erstellt worden sein. Dieser muss entsprechend dokumentiert werden.

Dauer und Inhalt der Beratung / Unterweisung

Die GOZ-Nr. 1000/1010 haben eine zeitliche Vorgabe. Diese muss erfüllt sein, um die Gebührenposition abrechnen zu können. Für die GOZ-Nr. 1000 sind es 25 Minuten und für die GOZ-Nr. 1010 sind es 15 Minuten. Diese müssen allerdings nicht an einem Stück erfolgen. Beispiel: Besprechung Indices: 10 Minuten; Beratung zur Putztechnik und Zahnseide: 10 Minuten; Politur, Fluoridierung; Beratung zu häuslichen Fluoridierung: 5 Minuten.

Welche Gingival- oder Parodontal-Indices wurden erhoben?

Die GOZ-Nr. 4005 ist innerhalb eines Jahres zweimal berechnungsfähig. Wird mehr als ein Index erhoben, ist das eine gute Begründung für die Faktorerhöhung.

An welchen Zähnen erfolgte die PZR?

Da die PZR je Zahn mit der GOZ-Nr. 1040 berechnet wird, ist die Zahnangabe wichtig

Aufwand der PZR einschätzen (einfach / durchschnittlich / schwierig)

Faktorbestimmung für die GOZ-Nr. 1040

Wurden Implantate gereinigt? Beschreibung des Aufwandes

Faktorbestimmung für die GOZ-Nr. 1040 und dient gleichzeitig als Begründung

Bestand eine übermäßige Blutung?

Begründung für Faktorerhöhung

Bestand eine übermäßige Schmerzempfindlichkeit?

Begründung für Faktorerhöhung

Wurden die Wangen und die Zunge gereinigt?

Die Wangen- und Zungenreinigung ist kein Bestandteil der GOZ-Nr. 1040 (PZR) und wird analog § 6 Abs. 1 berechnet.

Wurden prothetischer Teile, die im Mund sind, gereinigt?

Prothetische Teile, wie z. B. Stege, werden in der GOZ-Nr. 1040 nicht erwähnt und können somit auch nicht als PZR berechnet werden.

Deshalb wir diese Reinigung analog § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.

Wurde der herausnehmbare Zahnersatz gereinigt?

Die Reinigung herausnehmbarer Zahnersatzteile (Prothesen, abnehmbare Brücken) erfolgt nach BEB. Den Preis kalkulieren Sie selbst.

Wurden Füllungen poliert? Wenn ja: An welchen Zähnen und Flächen?

Die Politur der Füllungen wird nach GOZ-Nr. 2130 berechnet. Je nach Aufwand sollten Sie den Faktor reduzieren, da die Gebühr gut bewertet ist.

 

Die Beseitigen überstehender Füllungsränder bei alten Füllungen kann bei GKV-Patienten über BEMA-Nr. 106 berechnet werden

Wurde die PZR unter Anästhesie durchgeführt? Wenn ja: Welche Art von Anästhesie? Art und Menge des verwendeten Anästhetikums

GOZ-Nr. 0080 (Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich)

GOZ-Nr. 0090 (Infiltrationsanästhesie)

GOZ-Nr. 0100 (Leitungsanästhesie) + Anästhetikum

Die Folgeleistungen folgen immer den Hauptleitungen. Daher wird die Anästhesie bei der PZR auch privat berechnet.

Wurden zusätzlich subgingivale Konkremente entfernt? Wenn ja: An welchen Zähnen bzw. Implantaten war das der Fall?

Die Entfernung von subgingivalen Belägen auf nicht chirurgischem Wege ist kein Bestandteil der GOZ-Nr. 1040 und wird analog § 6 Abs. 1 berechnet.

Wurden die Zahnfleischtaschen gespült? Wenn ja: mit welchem Material?

GOZ-Nr. 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, ggf. einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung. Das Material muss dokumentiert werden, ist aber mit der Gebühr abgegolten.

Sollten Sie die BEMA-Nr. 105 (Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen) berechnen, denken Sie daran, die Diagnose in der Karteikarte zu dokumentieren.

Wurde subgingival antibakterielles Material ‒ zum Beispiel CHX-Gel ‒ eingebracht?

GOZ-Nr. 4025 (Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn)

Die Materialkosten werden zusätzlich berechnet.

Die Gebühr darf auch neben der GOZ-Nr. 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen) berechnet werden.

Wurde fluoridiert? Wenn ja: mit welchem Material

Für alle Zähne, an denen die GOZ-Nr. 1040 berechnet wurde, kann die Fluoridierung nicht zusätzlich berechnet werden. Ist jedoch an einzelnen Zähnen z. B. die GOZ-Nr. 4050/4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge) berechnet worden, kann hierfür die GOZ-Nr. 1020 (Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und ‒behandlung) berechnet werden.

Wurden empfindliche Zahnhälse behandelt? Welche? Womit?

Die GOZ unterscheidet prophylaktische Fluoridierungen und therapeutisches Behandeln von empfindlichen Zahnhälsen. Die GOZ-Nr. 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen) kann je Kiefer berechnet werden - unabhängig davon, ob die GOZ-Nr. 1040 (PZR) abgerechnet wurde oder nicht.

Wurden Zähne versiegelt? Welche? Womit?

GOZ-Nr. 2000 umfasst die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren und Glattflächen je Zahn. Das Material ist abgegolten, sollte aber immer dokumenteiert werden, um die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes zu erfüllen.

Welche Leistungen sind in der Folgesitzung möglich?

GOZ-Nr. 4060 (Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge) oder PZR nach GOZ-Nr. 1040 mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn oder Implantat, auch Brückenglied.

 

Bakterien-Reduktion-Mundhöhle

Um die Bakterien im Aerosol zu reduzieren, spült der Patient mit einer antimikrobiellen Lösung: CHX 0,2 %, Meridol oder Listerine. Nebeneffekt: Der Patient fühlt sich wohl, hat einen frischen und feuchten Mund.

Mundreinigungsprogramm = Zahnprophylaxe ‒ Depuration

Was ist bei der Depuration zu beachten? Einige Anamnese-Befunde schließen bestimmte „Reinigungs“-Maßnahmen aus. Individuelle Oberflächen (Schmelz oder Dentin, Gold oder Keramik, Implantate …) verlangen angepasstes Arbeiten: Ihr fundiertes Wissen und Können ist gefragt, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Infrage kommt der Einsatz von:

 

  • Schall- und/oder Ultraschallgeräte: Welcher Schall- oder Ultraschallscaler ist in der Praxis? Sind die Arbeitsspitzen zu gebrauchen?
  • Handscaling: Welches Instrument benötige ich? Scaler ‒ Universal, Front-, Molaren-, Kürette ‒ Universal, Front-, Molaren, Spezialkürette …
  • LPW: Passendes Pulver zur Befundung (Bikarbonat, Glycin, Erythritol).
  • Polituren: Entfernung von exogenen Verfärbungen bzw. Oberflächenverdichtung.

 

PRAXISHINWEIS | Oberstes Gebot ist auch hier: Schonen Sie das Hart- und Weichgewebe. Gehen Sie minimal-invasiv vor! Und vermeiden Sie Überbehandlung ‒ auch das kommt vor.

 

Je nach Patienten sind auch die technischen Hilfsmittel differenziert zu empfehlen und zu verwenden.

 

Je nach Befundung (Aerobier/Anaerobier) werden Wirkstoff-Kombinationen (CHX, Sauerstoff, Antibiose, Jod, PDT …) eingesetzt, um Bakterien zu eliminieren.

Zahnprophylaxe: Fluoridierung

Der Fluorideinsatz gehört zur Basis-Zahnprophylaxe. Sie müssen entscheiden, welche Konzentrationen, welches Produkt und welche Art der Darreichung erfolgen soll: ein Lack, ein Fluid, ein Schaum oder ein hochdosiertes Gelée?

 

PRAXISHINWEIS | Bedenken Sie: Der letzte Eindruck bleibt! Suchen Sie auch das Fluorid so aus, dass der Patient strahlend, mit unempfindlichen Zähnen sowie mit einem glatten Mundgefühl die Praxis verlässt.

 

Das Gesundheitsgespräch

Am Ende der Zahnprophylaxe gilt es, den Patienten über seinen aktuellen Mundgesundheitszustand aufzuklären. Der Patient muss (!) verstehen, wo er steht und was das gemeinsame Ziel der Prophylaxe ist. Nur so können Sie einen Patienten dauerhaft in die Prophylaxe der Praxis einbinden.

 

FAZIT | Jeder Patient ist anders ‒ „Einheitsprophylaxe“ führt nicht zum Ziel. Je nach Befund und Bedürfnis des Patienten ist die inhaltliche Ausrichtung der Zahnprophylaxe zu verstehen. Demnach ist es ein Unterschied, ob wir einen Jugendlichen, eine Schwangere oder einen Patienten mit Implantaten, einer Parodontitis oder verschiedenen Zahnersatzarten etc. behandeln. Zudem ist die aktuelle Anamnese ausschlaggebend dafür, welche Reinigungsmaßnahmen bzw. Wirkstoffe zu verwenden sind. Oft liegt gerade bei 50-Plus-Patienten eine „Patchwork-Situation“ im Mund vor: ein oder mehrere Implantate, unterschiedlicher Zahnersatz, Parodontitis-Probleme und z. B. ein schlecht eingestellter Diabetes.

Also: Raus aus der Routine ‒ INDIVIDUELLE LÖSUNGEN, nicht fixe REZEPTE sind gefragt!

 

Tipps und Hinweise zur Gestaltung eines Prophylaxe-Passes

Ein Prophylaxe-Pass sollte persönlich gestaltet und neben dem obligatorischen Praxis-Logo noch Fotos und grafische Elemente integrieren. Das könnten beispielsweise ein Foto der ausstellenden ZMP, ein Belohnungsstempel für besonders gutes Mitmachen oder ein Zahnschema sein, das für die zahnmedizinischen Hinweise eine gute Orientierungshilfe gibt. Der Zahnprophylaxe-Pass könnte beispielsweise die folgenden Eintragungen enthalten

 

Terminvereinbarung beim Neupatienten

Typischerweise gibt es zwei Wege, wie Neupatienten zu einem Prophylaxe-Termin kommen:

 

  • Sie kommen mit Schmerzen oder zur Untersuchung in die zahnärztliche Praxis. Stellt sich bei der Behandlung heraus, dass Bedarf an einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) besteht, klärt sie der Zahnarzt über den Nutzen und die Vorteile einer regelmäßigen PZR auf. Da die Akzeptanz der PZR inzwischen hoch ist, lassen sich auch relativ viele Neupatienten davon überzeugen und vereinbaren einen Termin.

 

  • Gerade Patienten, die sich um ihre Zahngesundheit sorgen, melden sich oft auch auf Empfehlung und fragen nach Prophylaxe-Terminen, obwohl sie noch nie an einem Prophylaxe-Programm teilgenommen haben. Sie erwarten, von diesen Vorteilen zu profitieren. Zudem sind sie besorgt, ob sie ihre Zähne auch angemessen und mit den richtigen Produkten pflegen.

 

Die Patienten werden dann an speziell dafür ausgebildetes Fachpersonal weitergeleitet. Im Idealfall stellt sich diese Prophylaxe-Mitarbeiterin schon bei der Terminvereinbarung kurz vor. Das ist allerdings nicht immer möglich, sodass der erste Kontakt erst zum vereinbarten Termin stattfindet.

Krankenkassen übernehmen Prophylaxe-Leistungen für Kleinkinder

Inzwischen haben einzelne Krankenkassen ihr Präventionsprogramm auf die „ganz Kleinen“ erweitert. Die BARMER GEK, die DAK-Gesundheit, die KKH sowie die AOKen von Westfalen-Lippe und Sachsen-Anhalt haben in den vergangenen drei Jahren Vereinbarungen über zahnmedizinische Frühprävention abgeschlossen. Zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat sind zwei Früherkennungsuntersuchungen (FU) im Abstand von zwölf Monaten vorgesehen. Für Kinder mit initialen Kariesläsionen können zusätzlich im Kalenderhalbjahr zwei therapeutische Fluoridierungen (TF) erfolgen. Seit dem 01.10.2017 ist auch die AOK Hessen hinzugekommen und hat ebenfalls eine Vereinbarung zur „Zahnmedizinischen Frühprävention“ geschlossen.

Weiterführende Hinweise

 

Quelle: ID 44714951