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· Nachricht · Prävention

DAK verbessert Zahnvorsorge für Mutter und Kind

| Zum 1. Oktober 2014 startete die DAK in Kooperation mit der KZV Baden- Württemberg sowie der KZV Brandenburg ein spezielles Programm zur Zahnvorsorge für Mutter und Kind. Dabei setzt die DAK bereits bei der Schwangeren an und bietet erstmals eine Zahnvorsorgeuntersuchung während der Schwangerschaft an. Darüber hinaus hat die DAK nach dem Vorbild der BarmerGEK Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder ab dem 6. Lebensmonat eingeführt. |

 

Zu der Schwangeren-Zahnvorsorge gehören neben der Aufklärung über die Entstehung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen auch praktische Übungen zu Mundhygienetechniken. Für Kinder zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat sind zwei Früherkennungsuntersuchungen (FU) im Abstand von 12 Monaten vorgesehen, für Kinder mit initialen Kariesläsionen können zusätzlich zweimal pro Kalenderhalbjahr therapeutische Fluoridierungen (TF) erfolgen.

 

Die Abrechnung der neuen Prophylaxeleistungen erfolgt über sogenannte Pseudo-Ziffern. Für die Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren kommt die Pseudo-Ziffer 665 zum Ansatz. Sie ist mit 36 Punkten bewertet. Die FU für Kleinkinder im Alter von 6 bis 30 Monaten wird unter Ziffer 670 abgerechnet und ist mit 30 Punkten bewertet, die TF unter Ziffer 680 mit 12 Punkten. Für die neuen Prophylaxe-Leistungen gelten jeweils im übertragenen Sinne die Abrechnungsbestimmungen der FU bzw. der IP4.

Quelle: ID 43141797