· Nachricht · Prophylaxe
Barmer und einige KZVen erweitern Vorsorgeprogramm auf Kleinstkinder
| Unter dem Motto „Damit kleine Zähne von Anfang an gesund sind!“ hat die Barmer Ersatzkasse zum 1. Oktober 2013 ihr Vorsorgeprogramm für Kleinstkinder erweitert. Mit der Einführung von zwei ergänzenden Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem 10. und dem 30. Lebensmonat besteht die Möglichkeit, Kleinkinder bereits im frühkindlichen Alter in die systematische Prophylaxe zu integrieren. Diese Ausweitung auf Kleinstkinder gilt aber bislang nur in den Bereichen Baden Württemberg, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen. Die Abrechnung erfolgt mit der neu geschaffenen Gebührenposition 670 (30 Punkte). |
Während die bisherigen Früherkennungsuntersuchungen (drei Untersuchungen mit Abstand von 12 Monaten) mit dem 30. Lebensmonat beginnen und mit Vollendung des 6. Lebensjahrs enden, können nunmehr zwei Früherkennungsuntersuchungen vorgeschaltet werden. Damit stehen den Zahnärzten zwischen dem 10. und 72. Lebensmonat insgesamt fünf Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Die Früherkennungsuntersuchungen beinhalten neben der Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten die Einschätzung des Kariesrisikos einschließlich möglicher Empfehlungen zur Vorbeugung sowie die Beratung der Eltern zu zahngesunder Ernährung und altersentsprechender Mundhygiene.