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· Nachricht · Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung (PZR) wichtiger Pfeiler zahnmedizinischer Prävention

| Berlin, 16. Oktober 2012 - Die Mundgesundheit der deutschen Bevölkerung hat sich durch zahnmedizinische Präventionsmaßnahmen deutlich verbessert, darauf verweist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). |

 

„PZR ist die wichtigste Maßnahme eines oralprophylaktischen Hygienemanagements“

Karies und Parodontitis sind nach wie vor die wichtigsten oralen Erkrankungen und gelten als Volkskrankheiten. Diese werden im Wesentlichen durch Bakterienbeläge (Plaque) ausgelöst. Deswegen gilt es, diese Beläge im Rahmen der häuslichen Mundhygiene gründlich zu entfernen. Eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) unterstützt die Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung alle bakteriellen Beläge auf den erreichbaren Zahnoberflächen.

 

„Besonders für Patienten mit hohem Kariesrisiko und entzündlichen Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) ist die PZR die wichtigste Maßnahme eines oralprophylaktischen Hygienemanagements“, erklärt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. Wesentlicher Bestandteil der Professionellen Zahnreinigung ist neben gründlicher Reinigung, Politur und Fluoridierung die Beratung und Anleitung zur Optimierung der häuslichen Mundhygiene.

 

Die Versorgungssituation erfordert gezielte oralprophylaktische Maßnahmen. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland etwa 50 bis 70 Prozent an parodontalen Erkrankungen leiden und diese in einem kausalem Zusammenhang mit bedeutsamen medizinischen Erkrankungen wie dem Diabetes mellitus in der wissenschaftlichen Literatur benannt werden, gibt es keine Zweifel über den medizinischen Nutzen einer PZR“, so Oesterreich.

 

Hintergrund

Die Professionelle Zahnreinigung wurde Anfang 2012 im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als medizinisch notwendige Maßnahme aufgenommen. Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren die PZR teilweise im Rahmen von freiwilligen Leistungen.

 

Quelle

  • Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer
Quelle: ID 36197360