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· Fachbeitrag · Versicherungsschutz

Patienten im Basistarif - was Sie wissen müssen

von Marion Werner-Pfadenhauer, Castrop-Rauxel, www.coaching-schmiedel.de

| Ab einem jährlichen Brutto-Einkommen von 52.200 Euro (Stand: 2013) sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert und können in eine private Versicherung (PKV) wechseln. Die Beiträge der PKV sind im Gegensatz zu denen der GKV nicht einkommensabhängig. Sie richten sich nach dem gewünschten Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter sowie den Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers. Dieser Beitrag zeigt auf, was es bei der Behandlung und Abrechnung von privat versicherten Patienten im Basistarif zu beachten gilt. |

Das Besondere am Basistarif

Natürlich wechselt ein Mensch nur dann in die PKV, wenn es für ihn lukrativ ist. Häufig ist die private Versicherung in jungen Jahren, in denen der Patient gesund ist, sehr viel preiswerter als die freiwillige Versicherung in der GKV. Im Alter wird die private Versicherung in der Regel immer teurer. Das Einkommen entwickelt sich durch den Rentenbeginn aber in die entgegengesetzte Richtung. Eine Rückkehr in die GKV ist schwierig bis unmöglich. Um die gesundheitliche Grundversorgung aller Bundesbürger sicherzustellen, hat der Gesetzgeber die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten.

 

Im Basistarif ist der Versicherungsnehmer zu den gleichen Bedingungen versichert wie der gesetzlich versicherte Patient. Wenn die Politik Leistungen aus dem GKV-Katalog streicht, gilt dieses auch für den Privatpatienten im Basistarif. Dagegen kann dem Privatpatienten mit einem „normalen“ Vertrag keine Leistung per Gesetz gekürzt werden. Er darf den Schutz genießen, den er vertraglich festgelegt hat und bezahlt. Die Vertragsbedingungen können zwar vonseiten der PKV geändert werden, der Versicherte hat jedoch die Möglichkeit, der Änderung zu widersprechen.