· Fachbeitrag · EC-Cash in der Zahnarztpraxis
Geldbeträge bis 100 Euro in der Zahnarztpraxis: Kleine Bitte mit großer Wirkung
von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg
| Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber ich ärgere mich täglich über sie: Es geht um die „Kleinbeträge“ in der Zahnarztpraxis, die bei Privatleistungen der gesetzlich versicherten Patienten entstehen. Teilweise werden hier z. B. Beträge in Höhe von 20 Euro gefordert, die etwa durch die Berechnung von GOZ-Nrn. 2400 und 2420 nach vorheriger Vereinbarung entstehen. |
Schleppende Zahlungsmoral war frustrierend
Da wir nur teilweise mit einer zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft zusammenarbeiten, erhalten unsere Patienten ihre Rechnung nach Abschluss der Behandlung. Mit einer gewissen Regelmäßigkeit wurden die Rechnungen vergessen und der Betrag nicht beglichen. Wir mussten Erinnerungen verschicken. Das kostete die Verwaltungsmitarbeiterin Zeit und die Praxis Geld.
Hinweis auf sofortige Bezahlung
Als die mangelnde Zahlungsmoral überhand nahm, haben wir die Abläufe in der Praxis geändert: Ein freundlicher und unmissverständlicher Hinweistext wurde entworfen, in dem wir unsere Patienten bitten, Rechnungen unter 100 Euro sofort nach Erhalt der Rechnung in der Praxis bar oder per EC-Cash zu bezahlen. Auch der Text auf den Rechnungen selbst wurde geändert: Hier steht jetzt nicht mehr, dass der Betrag spätestens in vier Wochen zu bezahlen ist, der Hinweis lautet nun vielmehr: „Bitte begleichen Sie diesen Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung.“
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