· Nachricht · Leserforum: Hygienefrage aus der Praxis
Oberschränke im Aufbereitungsraum
| FRAGE: „Sind Oberschränke im Aufbereitungsraum erlaubt?“ |
Antwort: Der Umgang mit dem Thema „Oberschränke“ bzw. „Hängeschränke“ scheint von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt zu werden. Während einige Bundesländer diese ausnahmslos ablehnen, ergab beispielsweise eine Anfrage beim zuständigen Fachamt Gesundheit eines Hamburger Bezirks, dass Hängeschränke im Aufbereitungsraum durchaus geduldet werden, da sich bei den meist beengten Platzverhältnissen in den Praxen kaum eine zumutbare Alternative bietet.
Hinweis | Auch die Lagerung von Sterilgut im Aufbereitungsraum ist laut dieser Hamburger Behörde in staubgeschützten, hygienisch einwandfreien Schränken erlaubt, sofern dies mindestens 30 cm über dem Boden erfolgt.
Quelle: ID 43380147