Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Management von Heil- und Kostenplänen in der Zahnarztpraxis

Praxistipp: Gehen Sie richtig mit der Krankenkasse um

| Die Krankenkasse hat nur drei Möglichkeiten, mit einem vorgelegten HKP zu verfahren: Sie kann die Genehmigung erteilen, sie ablehnen oder einen Gutachter einschalten. Sie darf aber nicht eigenmächtig den HKP ändern. Letzteres sollte man der Krankenkasse auch nicht durchgehen lassen. |

 

Nicht selten ruft der Sachbearbeiter der Krankenkasse an und schlägt eine Änderung vor. Wenn der Vorschlag sinnvoll ist, sollte man sein Einverständnis erklären, schließlich vermeidet man so die zusätzliche Arbeit, einen neuen HKP auszustellen. Außerdem kann man dem Patienten die Behandlung schneller anbieten. Im Übrigen freut sich der Zahnarzt auch, wenn die Krankenkasse umgekehrt unkompliziert entstandene Probleme löst. In jedem Falle sollte man bei Gesprächen mit der Krankenkasse den Namen des Sachbearbeiters sowie Tag und Uhrzeit des Telefonats notieren.

Quelle: ID 42302354