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· Nachricht · Management von Heil- und Kostenplänen in der Zahnarztpraxis

Praxistipp: Vorherige Genehmigung von HKP ist nicht immer nötig

| Grundsätzlich müssen alle HKP vor Beginn der Behandlung der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies ist zwar lästig, man sollte sich jedoch strikt an diese Regel halten und nicht dem Drängen des Patienten nachgeben und „schon mal anfangen“. Auch reicht ein (fern-)mündliches Einverständnis der Krankenkasse nicht aus - es muss schriftlich, zur Not per Telefax, erteilt werden. Zum Glück verzichten die Krankenkassen bei immer mehr Behandlungen auf die vorherige Genehmigung. |

 

Leider verhalten sich die Krankenkassen in dieser Hinsicht sehr unterschiedlich und es kommt regelmäßig zu Änderungen. Deshalb sollte man bei der KZV nachfragen. Im Zweifel sollte man eine vorherige Genehmigung veranlassen, da sie dem Zahnarzt mehr Sicherheit gibt, um die folgenden Fragen beantwortet zu wissen: Ist der Patient wirklich bei der Krankenkasse versichert? Erhält er einen erhöhten Zuschuss? Verlangt die konkrete Krankenkasse nicht doch eine vorherige Genehmigung?

Quelle: ID 42302353