· Fachbeitrag · Patientendaten
Datenschutz im Praxisalltag: Der richtige Umgang mit Patientendaten und biologischem Material
von Jan Alexander Linxweiler, Management- und Technologie-Berater und Datenschutzbeauftragter (TÜV), Berlin
| Wer kennt es nicht: An der Rezeption bekommt man das halbe Leben sowie die Zahnprobleme des anderen Patienten detailliert mit. Tatsache ist: Viele Zahnarztpraxen in Deutschland haben Lücken im Datenschutz. Dabei sind die Anforderungen an den Schutz der oft sehr persönlichen und sogar intimen Daten von Patienten sehr hoch. Mit dem sorgfältigen Wegschließen von Patientenakten ist es längst nicht getan. Kennen Sie die Grundlagen des Datenschutzes in der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation und bei der Vernichtung sensibler Daten bzw. Materialien?
Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlage des Datenschutzes ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung - auch für die Zahnarztpraxis.
Personenbezogene Daten
Daten sind immer dann personenbezogen, wenn sie Einzelangaben bzw. Aussagen über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person treffen (siehe § 3 Abs. 1 BDSG). Eine natürliche Person ist in diesem Zusammenhang stets der Betroffene, im ärztlichen Kontext also der Patient.
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