· Fachbeitrag · Patientenumgang
Einholen von Zweitmeinungen und „Rosinenpicken“ beim Kollegen: Was tun bei untreuen Patienten?
von Sebastian Knop, Zahnarzt mit Hypnosezertifikat (DGH), Dortmund
| Ein Patient wirkt von einem Therapievorschlag nicht überzeugt. Kurz darauf lässt er sich das aktuelle Röntgenbild seiner Zähne aushändigen. Später kommt er mit einer Zweitmeinung im Gepäck wieder. Ein anderer Patient kommt zur 01 und zur PZR. Beim Befund fällt auf, dass er sich woanders mit Zahnersatz versorgen lassen hat. Wie geht man nun als Zahnarzt mit solchen Situationen um? Ist ein vertrauensvolles Behandlungsverhältnis zwischen diesen Patienten und ihrem Hauszahnarzt noch möglich oder sollte eine Weiterbehandlung abgelehnt werden? |
Eine Frage der Überzeugung
Um es gleich vorwegzunehmen: Eine eindeutige Antwort auf diese Frage will dieser Beitrag nicht geben. Denn grundsätzlich hängt viel von der Persönlichkeit, von der inneren Überzeugung und vom Selbstverständnis des Zahnarztes, aber auch von seiner Beziehung zum jeweiligen Patienten ab. Die Frage, wie man mit „abtrünnigen“ Patienten umgeht, soll daher hier eher grundsätzlich diskutiert werden und schließlich werden verschiedene Vorgehensweisen angeboten. Welche jeder Einzelne als für sich richtig ansieht, muss er dann von Fall zu Fall selbst entscheiden.
Ethische Überlegungen zur Zweitmeinung
Unter ethischen Aspekten ist gegen das oben beschriebene Verhalten von Patienten wenig einzuwenden. Zur Frage der Zweitmeinung: Die moderne Medizin geht vom mündigen Patienten aus, der selbst entscheidet. Die Aufgabe des Arztes besteht darin, seine Patienten so aufzuklären, dass sie in der Lage sind, eine Entscheidung für sich zu treffen. Nun kann aber niemand von all seinen Patienten verlangen, dass sie ihre gesamte Information aus der Aufklärung ihres Hauszahnarztes beziehen. Es ist doch völlig verständlich und legitim, wenn sich jemand - ob im Privatleben, als Kunde oder als Patient - vor einer wichtigen und/oder kostenintensiven Entscheidung umfassend informiert.
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