· Fachbeitrag · Planung Zahnersatz
Abläufe rund um den HKP optimieren (Teil 3): Präparieren, Eingliedern und Rechnung stellen
von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund
| Ein Standardproblem in Zahnarztpraxen ist, dass regelmäßig Heil- und Kostenpläne (HKPs) geschrieben werden, der Patient den Zahnersatz aber nicht anfertigen lässt. Es gibt jedoch Wege, hier die Erfolgsquote zu erhöhen. Wie Sie den Patienten bei seiner Zahnersatzbehandlung unterstützen und Abläufe optimieren können, wurde bereits in den ersten beiden Teilen dieser Beitragsserie erläutert. In diesem abschließenden dritten Teil geht es um die Begleitung des Patienten beim Präparationstermin, die Rechnungsstellung, die Nachsorge sowie um ggf. berechnungsfähiges Ausfallhonorar, wenn der Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. |
Ausfallhonorar bei Nichterscheinen des Patienten
Sollte ein Patient einen fest vereinbarten Termin versäumen oder zu kurzfristig absagen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ausfallhonorar (Schadenersatz) berechnen. Die Rechtsgrundlage bildet § 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser regelt den sogenannten „Annahmeverzug“ (des Patienten). Demnach müssen folgende Mindestvoraussetzungen für ein Ausfallhonorar erfüllt sein:
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