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· Fachbeitrag · Praxishygiene

Aus der Praxis für die Praxis: So werden Sie den Anforderungen an die Hygiene gerecht - Teil 12

von Viola Milde, Hygieneberatung, www.VMH-Hamburg.de 

| Immer wieder ändern sich Vorschriften und gesetzliche Anforderungen, sodass Sie stets aufmerksam bleiben müssen, um ein aktuelles Hygienemanagement zu gewährleisten. PPZ unterstützt Sie dabei, indem wir in dieser Rubrik regelmäßig Ihre Fragen zur Praxishygiene beantworten. Die heutige Frage lautet: „Ich habe gehört, dass die Silikonringe, die wir zur Markierung unserer Instrumente verwenden, nicht mehr zulässig sind. Gibt es Alternativen?“ |

Zwischen Akzeptanz und Ablehnung

Wenn es um die Markierung der dentalen Instrumente geht, scheiden sich die Geister. Je nach zuständigem Bundesland und innerhalb eines Bundeslands sogar abhängig vom jeweiligen Bezirk herrschen unterschiedliche Meinungen. Es gibt behördliche Vertreter, die die am häufigsten praktizierte Markierungsform mittels Silikonringen bei der Begehung nicht einmal thematisieren und auch nicht im Umsetzungsprotokoll erwähnen. Hier geht man stillschweigend von einer Akzeptanz dieser Methode aus. Anderenorts jedoch werden bei behördlichen Begehungen klare Forderungen zur Umstellung dieser Markierungsmethode auf hygienisch unbedenklichere Systeme gestellt. Die Antwort auf die Frage, ob die Markierungsringe noch zugelassen sind, lautet also: „Jein“.

Alternative Markierungsmöglichkeiten

Unabhängig davon, welcher Markierungs-Philosophie Ihr Bundesland, Ihr Bezirk und Ihr Begeher folgen, sind die Markierungsringe, die sich hier mal eng und dort mal locker um das Instrument „wickeln“, hygienisch bedenklich. Sowohl bei manueller als auch bei maschineller Aufbereitung bleibt die Frage, ob Anschmutzungen und Keime, die unter den Ringen sitzen, RKI-konform entfernt werden können. Eine finale Sichtkontrolle ist kaum möglich, eine Kontamination unter den Ringen ist gleichwohl nicht ausgeschlossen.