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· Fachbeitrag · Praxismanagement

Datenschutz leben und auf „Kleinigkeiten“ achten

von Ute Thelen, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement und Betriebswirtin im Gesundheitswesen, Sassenberg

| Die seit dem 25.05.2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat dazu geführt, dass sich im Prinzip jede Arzt- und Zahnarztpraxis mit dem Thema Datenschutz beschäftigen musste und muss. Mangelnde Sensibilität im Umgang mit dem Thema gibt es aber offenbar nach wie vor, wie ich jüngst bei einem Arztbesuch feststellen musste. Dabei hätte es nur etwas Aufmerksamkeit bedurft, um das datenschutzrechtlich sehr bedenkliche Verhalten in der Praxis zu vermeiden. |

 

Erfahrungsbericht: Ein für alle einsichtiges Rezept lag herum

Bei dem Termin, der 3 Wochen nach Inkrafttreten der DS-GVO stattfand, hatte die Mitarbeiterin die Gesundheitskarte eingelesen und mir mit einer fast entschuldigenden Geste die Datenschutzinformation der Praxis überreicht. Den Erhalt des Informationsblattes musste ich schriftlich bestätigen.

 

Im Anschluss an meine Untersuchung bin ich durch einen schmalen Durchgang in den Anmeldungsbereich gegangen, wo direkt eine große Rezeption beginnt. Die Mitarbeiterin war am anderen Ende der Rezeption im Gespräch mit einer Patientin. Um wenigstens halbwegs den Diskretionsabstand zu halten, habe ich dort auf meine Rechnung für IGeL-Leistungen und die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash gewartet. Das Gespräch dauerte eine Weile und ich habe mich ein wenig umgeschaut. Da lag direkt vor mir ein ausgestelltes Rezept zur Unterschrift für die Ärztin bereit. Sicherlich sehr praktisch für die Ärztin, kurz mal was zu unterschreiben, ohne sich weit von den Untersuchungsräumen zu entfernen. Aber jeder Patient, der dort durchgeht oder wartet, kann das Rezept mit den vollständigen Daten einer anderen Patientin lesen.

 

Datenschutz leben

Dieses Beispiel zeigt, dass Datenschutz gelebt werden muss ‒ und das nicht erst seit dem 25.05.2018. Es reicht nicht, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Vielmehr müssen beim Datenschutz auch die täglichen „Kleinigkeiten“ beachtet werden wie z. B., dass

  • andere Patienten Gespräche an der Anmeldung nicht mithören können,
  • Dokumente mit Patientendaten nicht offen herumliegen,
  • offene Türen zu vermeiden sind,
  • Bildschirmschoner im Behandlungs- oder Besprechungszimmer ausgelöst sind und
  • das Versenden von nicht verschlüsselten Mails vermieden wird.

 

PRAXISTIPP | Hier sind alle Mitarbeiter und Praxisinhaber in der Pflicht, mit offenen Augen und Ohren durch die Praxis zu gehen und Mängel in der Teamsitzung anzusprechen. Die „Kleinigkeiten“ sind in der Praxis sehr einfach und sofort umzusetzen. Achten Sie untereinander darauf, was Sie tun und unterstützen Sie sich, damit der Datenschutz praktisch umgesetzt wird.

 
Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 11 | ID 45440211