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· Fachbeitrag · Pro und Contra

Pro Gemeinschaftspraxis: Warum sie für Zahnärzte und Mitarbeiterinnen mehr bietet

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg

| Manche Mitarbeiterinnen schwören auf die zahnärztliche Einzelpraxis, andere begeistern sich für die Gemeinschaftspraxis. Doch abseits von Glaubensfragen soll anhand von Fakten herausgefunden werden, was dran ist an den Klischees: Bieten Einzelpraxen Mitarbeiterinnen, Zahnärzten und Patienten mehr Vorteile? Oder liegen die positiven Aspekte doch eher bei den Gemeinschaftspraxen mit mehreren Zahnärzten und einem großen Praxisteam? Dieser Beitrag beleuchtet die Vorteile der Gemeinschaftspraxis, der nachfolgende plädiert für die Einzelpraxis. Entscheiden Sie selbst! |

Hintergrund: Entwicklung der Gemeinschaftspraxen

Die Zahl der Gemeinschaftspraxen - sie heißen seit einigen Jahren offiziell „Berufsausübungsgemeinschaften“, kurz BAG - steigt laut Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) seit 1991 stetig an. Die Zahl der Einzelpraxen dagegen sinkt. Als Einzelpraxen gelten in dieser Statistik auch Praxen, die zwar inhabergeführt sind, aber auch Zahnärzte angestellt haben - bis zu zwei in Vollzeit oder vier in Teilzeit. Der Anteil der männlichen angestellten Zahnärzte liegt bei 10 Prozent, der Anteil der weiblichen bei 25 Prozent. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den Aufschwung der Gemeinschaftspraxen in den letzten beiden Jahrzehnten.

 

Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen, den Zahnarztberuf auszuüben. Vertragszahnärzte können seitdem in erweitertem Maße Zahnärzte anstellen, Zweigpraxen einrichten und BAGs bilden. Seit letztem Jahr wurden zudem zahnärztlichen Einzelpraxen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) weitere Wachstumsmöglichkeiten zugebilligt. Nun sind auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) nur mit Zahnärzten möglich (Zahnärzte-MVZ). Wer sich hierüber im Detail informieren möchte, kann folgende Website aufrufen: www.iww.de/sl1868