05.02.2019 · Fachbeitrag · Früherkennung
Neue zahnärztliche Vorsorgeleistungen für Kleinkinder
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen auf Kleinkinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat ausgeweitet. Drei neue Leistungen sollen zum 01.07.2019 im BEMA zur Verfügung stehen. |
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