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· Fachbeitrag · Hätten Sie es Gewusst?

Prüfen Sie Ihr Praxiswissen: Die Lösungen

Frage 1: Die Antworten a, c und d sind richtig.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller deutschen Zahnärzte auf Bundesebene. Sie vertritt die gesundheits- und standespolitischen Interessen der Zahnärzteschaft.

Frage 2: Die Antworten a, b und c sind richtig.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, die kassenzahnärztliche Versorgung sicherzustellen. Dazu gehören auch die unter a, b und c genannten Aufgaben.

Frage 3: Die Antworten a, b und d sind richtig.

Die Berufsgenossenschaft deckt als gesetzliche Unfallversicherung die Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und altersbedingten Gesundheitsgefahren.

Frage 4: Die Antworten a, e und f sind richtig.

Frage 5: Die Antworten a und b sind richtig.

Ein regelmäßig geführtes Bonusheft verhilft dem GKV-Patienten zu erhöhten Zuschüssen beim Zahnersatz. Die erste Stufe ist nach fünf Jahren erreicht und die zweite Stufe nach zehn Jahren.

Frage 6: Die Antworten a, e und f sind richtig.

Die Bonusregelung ist in § 55 Abs. 1 SGB V verankert. Jeder GKV-Patient erhält sein Bonusheft mit dem 12. Lebensjahr. Zwischen dem 12. und dem 18. Lebensjahr wird in halbjährlichen Abständen der Mundhygienestatus eingetragen. Ab dem 18. Lebensjahr werden die jährlichen Vorsorge-Untersuchungen vermerkt.

Frage 7: Die Antwort c ist richtig.

Der Arbeitsschutz ist im Arbeitsschutzgesetz verankert und hat die Gesundheit der Beschäftigten zum Ziel. Wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung, wobei die Arbeitsbedingungen und nicht die Mitarbeiter beurteilt werden. Dabei geht es um die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die menschengerechtere Gestaltung der Arbeit. Dazu gehören auch Fragen zur Arbeitszeit (zum Beispiel Sonn- und Feiertagsarbeit) und zum Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen (zum Beispiel Jugendliche, werdende und stillende Mütter).

Frage 8: Die Antworten a, b und c sind richtig.

  • a) Bissverletzungen können auftreten, wenn der Patient vor Abklingen der Anästhesie feste Nahrung zu sich nimmt und sich dabei aufgrund der Gefühllosigkeit verletzt.
  • b) Im Endstadium der Schwangerschaft kann eine lokale Anästhesie Wehen auslösen.
  • c) Ein Anästhesieversagen kann zum Beispiel durch fehlerhafte Anästhesietechnik eintreten, durch anatomische Besonderheiten oder durch ein nicht wirksames Anästhetikum.

Frage 9: Die Antworten a, c und d sind richtig.

  • a) Der Standort des Notfallkoffers sollte darüber hinaus allen Mitarbeitern bekannt sein.
  • c) Es empfiehlt sich, den Alarmplan nicht nur gut sichtbar, sondern auch in der Nähe der Anmeldung aufzuhängen, damit der Notruf schnellstmöglich abgesetzt werden kann. Aus diesem Grund sollten auch die Zuständigkeiten bekannt sein.
  • d) Es gibt keine festgeschriebenen Zeitabstände für die Überprüfung der Notfallausrüstung und der Notfallmedikamente. Es empfiehlt sich jedoch, einen Zeitabstand von circa einem halben Jahr einzuhalten.
Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 18 | ID 42375237