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· Fachbeitrag · Honorardeckelung

HVM, Budget und Degression: Haben Sie den Überblick?

von Marion Werner-Pfadenhauer, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de

| Um eine Zahnarztpraxis erfolgreich zu erhalten, muss der Praxisinhaber mithilfe der Verwaltungsmitarbeiterin auch betriebswirtschaftliche Aspekte beachten. Dabei ist während des gesamten Jahres auf die Deckelungen des Honorars bei Kassenleistungen zu achten, denn wer möchte schon unbezahlt arbeiten? Genau das würde zutreffen, falls das Budget bereits überschritten ist. Doch wissen Sie so genau, was eigentlich das Budget ist, wer es zahlt und welche Auswirkungen es hat? Können Sie mit HVM und Degression etwas anfangen? Was damit gemeint ist, erklärt Ihnen dieser Beitrag. |

Das Budget

Das Budget (§ 85 Abs. 2 SGB V) ist die Summe der Gesamtvergütungen. Gezahlt wird es von den Krankenkassen an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) der jeweiligen Länder. Diese Gesamtvergütung ist für die gesetzlichen Krankenkassen das Limit ihrer Ausgaben. Im Klartext: Werden mehr Leistungen erbracht, werden diese nicht bezahlt! Die KZVen wiederum verteilen diese Gelder an die Vertragszahnärzte ‒ und zwar auf Basis des jeweiligen Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) gemäß § 85 Abs. 4 SGB V.

Der HVM ‒ Honorarverteilungsmaßstab

Das Ziel von HVMs ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen fallzahlstarken und fallzahlschwachen Praxen ‒ häufig neu gegründete Praxen ‒ zu schaffen und auch die Versorgung der Patienten abzusichern. Dies wird erreicht, indem der jeweilige HVM einen Durchschnitt von Fallzahlen definiert. Ein Zahnarzt mit weniger Fällen erhält prozentual einen Zuschlag zu den Punkten pro Patient, ein Zahnarzt mit mehr Abrechnungsfällen muss prozentual Abschläge in Kauf nehmen. Verdeutlicht wird dies in der folgenden Tabelle aus einem Ausschnitt des HVM der KZV Westfalen-Lippe für Allgemeinzahnärzte.