· Fachbeitrag · Praxishygiene
Aufbereitungsraum: Darf das Fenster geöffnet werden?
| Im Rahmen des jüngsten IWW-Webinars zur Praxishygiene fragte ein Teilnehmer, ob es überhaupt zulässig ist, im Steriraum das Fenster zu öffnen. Diese Frage ist eindeutig zu bejahen, das sollten Sie sogar unbedingt tun. Einzige Bedingung ist das Fliegenschutzgitter, das angebracht sein muss. Hinweis: Viele praktische Tipps zur Aufbereitung von Medizinprodukten erhalten Sie im Webinar am 27.02.2019: iww.de/webinar/praxishygiene . |
Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 1 | ID 45720244